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Auslandsreisekrankenversicherung und Reiserücktrittversicherung |
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A. Bedingungen zur ELVIA Reiserücktritt-Vollschutz Versicherung Produkte im Überblick: 1. Reiserücktritt-Versicherung Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen, Unfällen oder Schwangerschaften. Hier fällt ein Selbstbehalt von 20 % des erstattungsfähigen Schadens (mindestens € 25,- je Person / Objekt) an. Der Selbstbehalt ist bei allen Vollschutz-Produkten für € 5,- je Person bzw. € 10,- je Familie / Paar abwählbar! 2. Reiseabbruch-Versicherung Selbstbehalt: siehe Reiserücktritt-Versicherung 3. Umbuchungsgebühren-Schutz 4. Reise-Assistance Wichtige Hinweise: Reiseart: gültig für alle Reisearten Geltungsbereich: weltweit Maximaler Reisepreis/Mietpreis: € 10.000,- je Person/Familie/Objekt Reisedauer: maximal 365 Tage Einzelprämie: gültig für jeweils eine Person Familien-/Paarprämie: gültig für maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, sofern im Versicherungsvertrag namentlich genannt. Abschlusshinweise: Der Abschluss des Reiserücktritt-Schutzes sollte bei Buchung der Reise erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist die Versicherung sofort, spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage abzuschließen. Zuschlag für Personen ab 70 Jahre: Maßgebend ist das Alter bei Versicherungsabschluss. Versicherungsschutz besteht nur für die namentlich auf der Reisebestätigung/Versicherungspolice aufgeführte(n) Person(en) und wenn die Prämie dafür bezahlt ist. Die Höhe der Prämie richtet sich in der Regel nach dem ausgewählten Versicherungsschutz, der Laufzeit des Vertrages und dem Preis der versicherten Reise. Prämien für höhere Reisepreise auf Anfrage. Produkt- und Verbraucherinformationen: bitte
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B. Bedingungen zum
ELVIA Reisepaket
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