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Häufig gestellte Fragen zur Autoversicherung (FAQ)
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Telefonischer
Beratungs-Service
unter 0491 - 4544 450
oder
Kfz-Versicherungsvergleich - Wie geht das?
Sie können hier Kfz-Versicherungen in Preis und Leistung
vergleichen. Wenn Ihnen eine Versicherung zusagt, können Sie ein
Angebot anfordern oder direkt online einen Antrag stellen.
So funktioniert's
Unser Vergleichsrechner ist mit den Angebotsrechnern vieler
Versicherer verbunden. Deshalb brauchen Sie die Daten nur einmal
eingeben und so leicht und bequem mehrere Prämien gleichzeitig
ermitteln. Sie bekommen das Vergleichsergebnis online angezeigt.
Was muss ich tun, wenn ich ein Auto neu zulassen möchte?
Zur Zulassung eines Autos benötigten Sie in der Vergangenheit eine
Doppelkarte (Versicherungsbestätigungskarte). Diese erhielten Sie
vom Versicherer, um sie bei der Zulassungsstelle bei der Zulassung
des Fahrzeugs vorzulegen.
Sinn der Versicherungsbestätigung ist die Sicherstellung, dass keine
Fahrzeuge ohne Versicherungsschutz für den Straßenverkehr zugelassen
werden. Mit der Ausstellung der Doppelkarte bestätigt der
Versicherer, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Kommt
ein Kunde z.B. seinen Zahlungen nicht nach, so informiert der
Versicherer die Zulassungsstelle. Diese informiert darauf hin die
zuständige Behörde und dem Fahrzeug wird die Zulassung entzogen.
Die Doppelkarte wird seit 2008 durch einen siebenstelligen Code
(elektronische Versicherungsbestätigung abgekürzt EVB) ersetzt. Mit
dieser EVB-Nummer können Sie das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle
anmelden. Die Daten für die An- oder Ummeldung eines Fahrzeuges
werden zwischen den Beteiligten mit Hilfe dieses Codes elektronisch
ausgetauscht.
Wie komme ich an eine EVB-Nummer?
Wenn Sie über unseren Vergleichsrechner die Prämien berechnen und
Ihren persönlichen Testsieger ermittelt haben, können Sie im
Vergleichsergebnis auf "Antrag" klicken. Sie erhalten die EVB-Nummer
dann entweder sofort oder zeitversetzt per Email.
Was muss ich tun, wenn ich den Versicherer zum Jahreswechsel
ändern möchte?
Wichtig ist, dass Sie Ihre bestehende Versicherung vor dem 01.12.
gekündigt haben. Die Kündigung muss vor dem 01.12. bei Ihrem
bisherigen Versicherer eingegangen sein.
Sie haben ein so genanntes Sonderkündigungsrecht, wenn Ihr
bisheriger Versicherer den Beitrag erhöht hat. Dann können Sie bis 4
Wochen nachdem Sie über die Erhöhung informiert wurden, den
bestehenden Vertrag kündigen.
Eine EVB Nummer müssen Sie in diesem Fall nicht vorlegen. Sie müssen
nur 2 Dinge tun:
1. Rechtzeitig den bestehenden Vertrag kündigen.
2. Vor dem 01.01. einen neuen Vertrag abschließen.
Der Vertragsabschluss erfolgt ganz einfach aus dem
Vergleichsergebnis, durch den Klick auf "Antrag". Ihre Daten werden
dann an den Versicherer übermittelt und Sie erhalten von diesem
einen Versicherungsschein. Der neue Versicherer übermittelt eine
neue EVB-Nummer an die Zulassungsstelle und der Vorgang ist
abgeschlossen.
Nach Erhalt des Versicherungsscheins können Sie den Antrag immer
noch mit einer Frist von 14 Tagen widerrufen.
Was ist ein Rabattretter oder Rabattschutz?
Den Rabattretter bieten einige Versicherer an. Hierbei kann man zwei
Arten unterscheiden, einen kostenlosen Retter und einen
kostenpflichtigen.
Kostenloser Rabattretter:
Dieser gilt meist für Fahrer, die eine hohe Schadenfreiheitsklasse
(SF) erreicht haben (mind. SF 25 in der Haftpflicht). Bei dem ersten
Unfall verändert sich der Beitrag nicht. In der SF wird man trotzdem
zurückgestuft.
Rabattretter gegen Aufpreis (Rabattschutz):
Dieser ist quasi ein Zusatztarif und kostet dementsprechend mehr
Prämie. Hier erkauft man sich also einen Freifahrtschein für einen
(bei einigen Versicherungen auch mehrere Unfälle) Unfall, damit der
Beitragssatz unverändert bleibt, auch eine Zurückstufung in der
Schadenfreiheitsklasse erfolgt nicht, solange man bei ein und
demselben Versicherer bleibt.
Auch hier gilt: Sollten Sie einen solchen Rabattretter
(Rabattschutz) haben, für den Sie zusätzlich eine Prämie zahlen, und
irgendwann einen Unfall verursachen oder in einen Unfall verwickelt
sein, erkundigen Sie sich frühzeitig was passiert, wenn Sie die
Kfz-Versicherung wechseln.
Für beide Varianten gilt:
* Bei dem ersten Unfall ändert sich nichts am Beitrag.
* Nach einem Unfall sollte man vor dem Wechsel der Versicherung die
neue Einstufung prüfen.
Was ist eigentlich eine Kfz-Haftpflichtversicherung?
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine in
Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Jedes in
Deutschland für den Straßenverkehr zugelassene Kraftfahrzeug muss
eine solche Versicherung haben. Wie jede Haftpflichtversicherung
leistet die Versicherung für Schäden, die Sie anderen zufügen. In
diesem Fall geht es um Schäden im Zusammenhang mit Ihrem Fahrzeug.
Wenn Sie z.B. mit Ihrem Auto gegen ein anderes Auto fahren oder gar
einen Menschen verletzen, so übernimmt die Haftpflichtversicherung
die hierfür anfallenden Kosten. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung ist
aber auch zuständig, wenn Sie im Einkaufszentrum Ihr Fahrzeug
beladen, der Einkaufswagen wegrollt und ein anderes Fahrzeug
beschädigt. Denn derartige Dinge, die unmittelbar mit der Nutzung
des Fahrzeugs zusammenhängen, gehören in den Bereich der
Kfz-Haftpflichtversicherung.
Was ist eigentlich eine Teilkaskoversicherung?
Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug.
Allerdings leistet die Teilkaskoversicherung nur in bestimmten
Fällen. Glasschäden, Sturmschäden, Diebstahl des Fahrzeugs oder von
Fahrzeugteilen, Hagelschäden und Wildschäden sind die wichtigsten
versicherten Gefahren. Wenn z.B. durch einen Steinschlag die
Windschutzscheibe beschädigt wird, übernimmt die
Teilkaskoversicherung die anfallenden Kosten. Hierbei ist es
unerheblich, ob die Scheibe durch einen Steinschlag oder durch
eigenes Verschulden beschädigt wird. Sie erhalten bei Glasschäden
"Naturalersatz", das heißt Sie bekommen eine neue Scheibe. Wird das
Fahrzeug hingegen z.B. entwendet oder durch Hagel beschädigt, so
erhalten Sie maximal den Wiederbeschaffungswert. Unter
Wiederbeschaffungswert versteht man den Wert, den man für eine Sache
gleicher Art und Güte aktuell zu zahlen hätte.
Was ist eigentlich eine Vollkaskoversicherung?
Eine Vollkaskoversicherung erweitert die Teilkaskoversicherung um
selbstverschuldete Kollisionsschäden oder z.B. Vandalismusschäden.
Bei Vandalismusschäden handelt es sich um Beschädigungen am
Fahrzeug, die von Dritten am Fahrzeug verursacht werden. Ein
Beispiel sind Kratzer an einem Auto, die ein Dritter absichtlich mit
einem Schlüssel verursacht. Abweichend von der Teilkaskoversicherung
wird in der Vollkaskoversicherung, genau wie bei der Haftpflicht,
ein Schadenfreiheitsrabatt angerechnet.
Ab welchem Fahrzeugalter ist es sinnvoll, die Vollkasko in eine
Teilkasko umzuwandeln?
Wer seinen Versicherungsschutz verringert, geht berechtigterweise
davon aus, dass der Beitrag dadurch günstiger wird. Die
Beitragsberechnung erfolgt jedoch in der Teilkasko nach einem
Festbetrag und in der Vollkasko nach einem Grundbeitrag und der
Berücksichtung eines Schadenfreiheitsrabattes.
Angenommen Sie sind bereits jahrelang schadenfrei durchs Leben
gefahren und z.B. bei 30% Rabatt in der Vollkasko angekommen, dann
kann es sein, dass Sie dafür beispielsweise 165 EUR bezahlen und für
die Teilkasko Ihres Fahrzeuges 150 EUR bezahlen müssten. In einem
solchen Fall ist ein Wechsel von der Vollkasko in die Teilkasko
nicht rentabel. Informieren Sie sich bitte vorher über die konkrete
Ersparnis und überlegen dann, ob sich eine Vertragsänderung lohnt.
Eine weit verbreitete Aussage lautet auch, dass man nach vier Jahren
von der Vollkasko in die Teilkasko wechseln soll. Angenommen ein
Fahrzeug ist jetzt im fünften Jahr noch 10.000 EUR wert. Nehmen wir
weiter an, dass Sie nun von der Voll- auf die Teilkasko umstellen
und kurze Zeit später einen selbstverschuldeten Unfall verursachen.
Mit den Reparaturkosten von z.B. 5.000 EUR stehen Sie dann alleine
da.
Was ist eigentlich eine Insassenunfallversicherung?
Eine Insassenunfallversicherung zahlt, wenn ein Insasse Ihres
Fahrzeugs geschädigt wird. Allerdings bezahlt auch die
Haftpflichtversicherung, wenn ein Insasse durch ein Verschulden
Ihrerseits geschädigt wird. Deshalb benötigt man diese Versicherung
eigentlich nicht.
Wer seine Insassen auch versichert wissen möchte, wenn diese ohne
Verschulden Ihrerseits geschädigt werden (Ihr Beifahrer im Cabrio
wird vom Blitz erschlagen), kann über eine solche Versicherung
nachdenken.
Was ist ein Schutzbrief?
Mit einem Schutzbrief sind Sie bei Pannen oder Unfällen abgesichert.
Versichert ist nicht das Fahrzeug, sondern durch die Ursache
entstehende Kosten.
Der Kfz-Schutzbrief ist in Verbindung mit einer
Kfz-Haftpflichtversicherung abschließbar.
Die Schutzbriefleistungen sind nicht gleich, sondern unterscheiden
sich meist in Details.
Was muss ich bei Auslandreisen beachten?
Die "Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr", besser
bekannt unter der Bezeichnung "Grüne Karte", bescheinigt bei
Auslandsreisen mit dem Kraftfahrzeug Versicherungsschutz in der
Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des jeweiligen
Gastlandes; außerdem enthält sie wichtige Daten über Fahrzeug,
Halter und dessen Versicherung. Grundlage für das Grüne-Karte-System
ist das so genannte Londoner Abkommen von 1949, dem alle
europäischen Länder (Ausnahme: Albanien, europäische Staaten der
ehemaligen UdSSR) sowie eine Reihe von Mittelmeer-Anrainerstaaten
und Staaten im Nahen Osten angehören. Anhand der Grünen Karte kann
der deutsche Autofahrer einem von ihm Geschädigten die Adresse einer
Regulierungshilfe im Gastland nennen. Ergänzt wurde das Londoner
Abkommen 1974 durch das sogenannte Kennzeichen-Abkommen: Danach ist
bei Kraftfahrzeugen aus den Unterzeichnerstaaten für die Einreise
keine Grüne Karte mehr erforderlich. Verlangt wird sie noch bei
Fahrten in die Türkei, nach Bulgarien, Polen, Rumänien, Slowenien
und Kroatien (für die anderen Teilstaaten des ehemaligen Jugoslawien
gelten derzeit kriegsbedingte Sonderregelungen). Italien verzichtet
zwar auf die Kontrolle der Grünen Karte bei der Einreise, sie sollte
aber dennoch mitgeführt werden. Die Grüne Karte ist kostenlos beim
Kfz-Haftpflichtversicherer erhältlich.
Gibt es Besonderheiten für Zweitwagen?
Es gibt Anbieter, bei denen der Zweitwagen den gleichen Beitragssatz
bekommt wie der Erstwagen. Das lohnt sich natürlich gewaltig. Sie
finden diesen Anbieter im Vergleich.
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