Versicherungsvergleich Versicherungsmakler

Gewässerschaden Haftpflichtversicherung

 

 

 
Home Home
Impressum Impressum
Autoversicherung Autoversicherung
Motorradversicherung Motorradversicherung
Quadversicherung Quadversicherung
Trikeversicherung Trikeversicherung
Wohnmobilversicherung Wohnmobilversicherung
   
Bauherrenhaftpflicht Bauherrenhaftpflicht
Privathaftpflichtversicherungen Privathaftpflicht
Pferdeversicherung Pferdehaftpflicht
Hundehaftpflichtversicherung Hundehaftpflicht
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Haus- und Grundbesitz
Gewässerschadenhaftpflicht Gewässerschaden
Hausratversicherung Hausratversicherung
Wohngebäudeversicherung Wohngebäude
Rechtsschutzversicherung Rechtsschutz
   
Auslandsreisekrankenversicherung Auslandsreise KV
Private Krankenversicherungen Krankenversicherung
Krankenzusatzversicherung Krankenzusatz
Unfallversicherung Unfallversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung Berufsunfähigkeit
Riskolebensversicherung Risikoleben
Rentenversicherung Rentenversicherung
Riesterversicherung Riesterrente
   
Kontakt Kontakt
   


Häufig gestellte Fragen zur Gewässerschadenhaftpflicht Versicherung (FAQ)
  1. Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?
  2. Wer braucht eine Gewässerschadenhaftpflicht Versicherung?
  3. Was ist versichert?
  4. Was ist nicht versichert?
  5. Was brauche ich, um die Versicherung abzuschließen?
     

Telefonischer Beratungs-Service
unter 0491 - 4544 450
 

oder

Bauherrenhaftpflicht



1. Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?
Ihr Vermittler und Ansprechpartner ist: AKD Internet GmbH - Herr Karsten Albers . Unser Büro prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und leitet ihn an die gewünschte Gesellschaft weiter. Wir stehen für alle Fragen zum Versicherungsschutz, Ihrem Antrag und bei Schadensfällen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 0491-4544450 , per email info /at/ akd-internet.de bzw. per Post: AKD Internet GmbH
- Versicherungsmakler - , Günther-Tietjen-Ring 4 , 26789 Leer .



2. Wer braucht einen Gewässerschadenhaftpflicht Versicherung?
Jeder Hauseigentümer und/oder auch Mieter von Häusern, die über einen Ölheizung mit oberirdischem oder unterirdischen Öltank verfügen.

Aufgrund des Risikos gibt es Seiten der Gesetzgebung die sogenannte Gefährdungshaftung gem. §22 Wasserhaushaltsgesetzt (WHG), welche sinngemäß beschreibt, das Inhaber von Öltanks oder sonstiger Anlagen mit gewässerschädlichen Stoffen auch ohne eigenes Verschulden unbegrenzt haften.




3. Was ist versichert?

Die Gewässerschadenhaftpflicht zahlt bei Schäden, die durch das Auslaufen von Heizöl oder anderen gewässerschädlichen Stoffen entstehen, wenn diese ins Grundwasser eindringen.

Der Versicherer übernimmt in erster Linie die Prüfung, ob der Eigentümer seine Pflichten verletzt hat und sofern dieses der Fall ist, übernimmt dieser dann die Schadenersatzforderung und ggf. die Prozessführung und -kosten.

Erstattet werden u.a. auch die Aufwendungen die der Versicherte im Schadenfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens eingeleitet hat, aussergerichtliche Gutachterkosten usw.



4. Was ist nicht versichert?
In der Haftpflichtversicherung sind alle Schäden nicht versichert, die

a) vorsätzlich herbeigeführt wurden
b) durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen / Luftfahrzeugen und Wasserfahrzeugen entstehen
c) mittelbar oder unmittelbar auf Krieg, Aufruhr, innere Unruhen usw. beruhen
d) die man selbst erlitten hat (Personen-, Sachschäden und Vermögensschäden der versicherten Person)




5. Was brauche ich, um die Versicherung abzuschliessen?
Die Prämienermittlung beruht i.d.R. auf Anzahl der Öltanks, ob diese Ober- oder Unterirdisch sind und wie groß (Fassungsvermögen in Liter) diese sind.
 


 

Auszeichnungen von Versicherungsgesellschaften

 

(c) 2010 by AKD Internet GmbH  | 

Valid HTML 4.0 Transitional

Suchmaschinen-Sitemap 1
Suchmaschinen-Sitemap 2
Suchmaschinen-Sitemap 3