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Häufig gestellte Fragen zur Hausratversicherung (FAQ)
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Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?
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Was gehört zum Hausrat?
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Was umfasst die Hausratversicherung?
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Welche Schäden deckt die Hausratversicherung NICHT ab?
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Was ist eine Unterversicherung/Unterversicherungsverzicht?
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Wie weit erstreckt sich der Versicherungsschutz meiner
Hausratversicherung?
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Mein Sohn absolviert Wehr- bzw. Zivildienst in einer anderen Stadt.
Benötigt er für seine Sachen eine eigene Hausratversicherung?
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Ab wann ist eine Wohnung NICHT ständig bewohnt?
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Ich bin oft beruflich lange Zeit auf Dienstreisen und auf
Auslandseinsätzen. Was muss ich beachten?
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Ein Untermieter ist bei mir eingezogen. Sind seine Sachen über
meinen Hausratvertrag versichert?
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Wer braucht eine Hausratversicherung?
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Schäden durch Feuer
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Leitungswasser
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Einbruchdiebstahl/Vandalismus
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Sturm und Hagel
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Längere Abwesenheit von der Wohnung
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Gefahrerhöhung
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Hotelkosten im Schadenfall
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Schäden durch Stromausfall
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Tiefkühl-/Gefriergut
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Implosion
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Nutzwärme / Sengschäden
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Anprall/Absturz von Luftfahrzeugen / Anprall von Fahrzeugen
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Wasserverlust infolge Rohrbruch
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Aquarien und Wasserbetten
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Inhalt von Schließfächern
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Diebstahl aus Krankenzimmer
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Diebstahl von Wäsche und Kleidung auf dem Versicherungsgrundstück
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Diebstahl von Gartenmöbeln/-geräten auf dem Versicherungsgrundstück
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Diebstahl aus verschlossenen KFZ
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Wertsachen im Bankgewahrsam
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Rückreisekosten aus dem Urlaub
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Elementarschäden
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Glasversicherung
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Fahrraddiebstahl
Telefonischer
Beratungs-Service
unter 0491 - 4544 450
oder

1. Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?
Ihr Vermittler und Ansprechpartner ist: AKD Internet GmbH, Herr
Karsten Albers. Unser Büro prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit
und leitet ihn an die gewünschte Gesellschaft weiter. Wir stehen für
alle Fragen zum Versicherungsschutz, Ihrem Antrag und bei
Schadensfällen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter
0491-4544450 , per email an info/@/akd-internet.de bzw. per Post:
AKD Internet GmbH -Versicheurngsmakler- , Günther-Tietjen-Ring 4 ,
26789 Leer .
2. Was gehört zum Hausrat?
Hausrat sind alle zum Ge- und Verbrauch in den Haushalt
eingebrachten Gegenstände. Etwas verständlicher ist die Definition
"Alles was Sie beim Umziehen mitnehmen". Auch wenn diese Definition
rechtlich nicht 100% richtig ist, ist sie leicht verständlich.
Beispiel sind: Wohnungseinrichtung, Elektro- u. Gasgeräte, Lebens-
u. Genussmittel, Gebäudebestandteile und sonstige Installationen,
die Sie als Mieter/Eigentümer einer in einem Mehrfamilienhaus
gelegenen Wohnung angeschafft haben,
Wertsachen.
3. Was umfasst die Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung deckt folgende Grundgefahren ab: Brand,
Blitzschlag, Explosion Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus
Leitungswasser, Rohrbruch, Frostschäden Sturm, Hagel sowie auch die
evtl. daraus entstehenden Schäden Gute Deckungen umfassen
Sondereinschlüsse oder lassen diese mitversichern:
Überspannungsschäden durch Blitzschlag (meist bis 5% mitversichert)
Glasbruchschäden an Mobiliar-/Gebäudeverglasungen
Glaskeramikkochflächen Fahrraddiebstahl Wasseraustritt aus Aquarien
Inhalte Ihres Bankschließfachs
4. Welche Schäden deckt die Hausratversicherung NICHT ab?
Schäden durch grobe Fahrlässigkeit vorsätzlich herbeigeführte
Schäden Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art Schäden durch
Kernenergie Ebenfalls nicht eingeschlossen sind Schäden durch
Sturmflut Einbruchdiebstahl-/Beraubungsschäden, die durch bei Ihnen
wohnende Personen begangen werden
5. Was ist eine Unterversicherung/Unterversicherungsverzicht?
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der Wert (meist der Neuwert)
der versicherten Schäden höher ist als die Versicherungssumme.
Sollte es hier zu einem Schadenfall kommen, wird bei bestehender
Unterversicherung der Schaden auch nur anteilig beglichen, auch wenn
der Gesamtschaden unterhalb der versicherten Summe liegt. Es wird
nach folgender Formel gekürzt: Schaden x Versicherungssumme %
Versicherungswert = Entschädigung
6. Wie weit erstreckt sich der Versicherungsschutz meiner
Hausratversicherung?
in der im Versicherungsschein genannten Wohnung bei Umzug in der
neuen Wohnung während des Umzugs in eine neue Wohnung, längstens
jedoch für 8 Wochen nach Umzugsbeginn in beiden Wohnungen in den zur
Wohnung dazugehörenden Keller- und Speicherräumen in Nebengebäuden,
sofern sie auf dem gleichen Grundstück stehen in Ihrer Garage, die
sich in der Nähe Ihrer Wohnung befindet (doch nur wenn diese
privaten Zwecken dient) in Räumen, welche Sie zusammen mit anderen
Hausbewohnern nutzen, begrenzt auf Ihnen gehörenden Waschmaschinen
und Wäschetrocknern außerhalb Ihrer Wohnung weltweit vorübergehend
(je nach Bedingungen für Außenversicherung der einzelnen
Gesellschaften)
7. Mein Sohn absolviert Wehr- bzw. Zivildienst in einer anderen
Stadt. Benötigt er für seine Sachen eine eigene Hausratversicherung?
Nein. Solange er keinen eigenen Haushalt gründet, sind die Sachen im
Rahmen der elterlichen Hausratversicherung für die Dauer der
Grundwehr- oder Ersatzdienstzeiten versichert.
8. Ab wann ist eine Wohnung NICHT ständig bewohnt?
Nach den Tarifwerken der Hausratversicherung ist eine Wohnung dann
nicht ständig bewohnt, wenn sich über 60 Tage hinweg keine
aufsichtsberechtigte volljährige Person über Nacht in der Wohnung
aufhält. Bei diesen nicht-ständig-bewohnten-Wohnungen ist die
Risikoprämie etwa doppelt so hoch wie bei ständig bewohnten
Haushalten. Zusätzlich sind eine ganze Reihe von Gegenständen in
diesem Fall vom Versicherungsschutz ausgenommen.
9. Ich bin oft beruflich lange Zeit auf Dienstreisen und auf
Auslandseinsätzen. Was muss ich beachten?
Planen Sie einen längeren Urlaub, oder sind Sie beruflich länger
nicht an Ihrem Wohnort, sollten Sie das Ihrer Versicherung
mitteilen. Länger heißt in der Regel mehr als 60 Tage. Versäumen Sie
es, eine längere Abwesenheit der Versicherung mitzuteilen, und
entsteht in dieser Zeit ein Schaden, so kann die Versicherung die
Zahlung verweigern. In diesem Fall ist zu empfehlen, dass Sie eine
Person Ihres Vertrauens mit der regelmäßigen Kontrolle Ihrer Wohnung
beauftragen.
10. Ein Untermieter ist bei mir eingezogen. Sind seine Sachen über
meinen Hausratvertrag versichert?
Nein. Er muss seine Sachen selbst versichern. Anders wäre es, wenn
Sie ihm ein möbliertes Zimmer zur Verfügung stellen. Ihre eigenen
Sachen, die der Untermieter mit Ihrer Zustimmung benutzt, sind
versichert.
11. Wer braucht eine Hausratversicherung?
Wenn der Hausrat mit Leichtigkeit zu ersetzen ist, weil er nur aus
Pappkartons und billigem Inventar besteht, ist eine Versicherung oft
überflüssig. Je hochwertiger und teuerer Ihr Hausrat ist, desto
sinnvoller wird die Versicherung. Nach einem Wohnungsbrand ist dann
ein großer finanzieller Aufwand nötig, um den gewohnten
Lebensstandard wieder herzustellen.
12. Schäden durch Feuer
Unter dem Begriff der Feuerschäden werden Schäden durch Brand,
direkten Blitzeinschlag (es gibt auch den indirekten, siehe
Überspannungsschäden), und Explosion zusammengefasst. Schwelbrände
werden von dieser Definition nicht erfaßt, da Brand im Sinne der
Versicherungsbedingungen eine offene Flamme voraussetzt. Auch der
Tatsache, daß Fernseher implodieren wird hier nicht Rechnung
getragen. Diese Ausschlüsse werden aber von vielen Gesellschaften
inzwischen mit angeboten.
13. Leitungswasser
Schäden durch Leitungswasser entstehen durch den bestimmungswidrigen
Austritt von Leitungswasser aus dem Rohrsystem oder fest damit
verbundenen Anlagen.
14. Einbruchdiebstahl/Vandalismus
Wenn bei Ihnen eingebrochen wird, werden die gestohlenen Gegenstände
durch die Hausratversicherung ersetzt. Sollten die Einbrecher aber
auch die Wohnung noch verwüßten oder Gegenstände zerstören, spricht
man von Vandalismus. Auch solche Schäden sind durch die
Hausratversicherung abgedeckt.
15. Sturm und Hagel
Sturm (laut Definition eine wetterbedingte Luftbewegung ab
Windstärke 8) und Hagel sind eher selten für Schäden am Hausrat
verantwortlich. Wenn es doch vorkommen sollte, wird der Schaden
meistens umso grösser.
16. Längere Abwesenheit von der Wohnung
Planen Sie einen längeren Urlaub, oder sind Sie beruflich länger
nicht an Ihrem Wohnort, sollten Sie das Ihrer Versicherung
mitteilen. Länger heisst in der Regel mehr als 60 Tage. Versäumen
Sie es, eine längere Abwesenheit der Versicherung mitzuteilen, und
entsteht in dieser Zeit ein Schaden, so kann die Versicherung die
Zahlung verweigern.
17. Gefahrerhöhung
Alle Umstände, die zu einer Erhöhung des Risikos für die
Versicherung führen, sollten Sie der Versicherungsgesellschaft
schriftlich mitteilen. Vorsicht: Eine Gefahrenerhöhung kann bereits
ein Baugerüst darstellen, wenn Ihr Wohnhaus renoviert wird.
18. Hotelkosten im Schadenfall
Wird Ihre Wohnung z.B. nach einem Wasserschaden unbewohnbar, werden
Hotelkosten ersetzt.
19. Schäden durch Stromausfall
Schäden durch Stromausfall, Schäden durch Stromunterbrechung oder
technisches Versagen der Kühleinrichtung
20. Tiefkühl-/Gefriergut
Schäden durch Stromausfall. Schäden durch Stromunterbrechung oder
technisches Versagen der Kühleinrichtung.
21. Implosion
Wenn zum Beispiel Ihr Fernseher implodiert.
22. Nutzwärme / Sengschäden
Im Wäschetrockner entzündet sich die Kleidung beim Trocken. Wenn Sie
die Nutzwärmeschäden eingeschlossen haben, bekommen Sie auch den
Wäschetrockner ersetzt, also da wo die Nutzwärme entsteht. Sonst
würden nur Folgeschäden bezahalt werden.
23. Anprall/Absturz von Luftfahrzeugen / Anprall von Fahrzeugen
ein KFZ gegen Ihr Haus und es fällt der TV vom Tisch, erhalten Sie
Ersatz.
24. Wasserverlust infolge Rohrbruch
Hier ist der finanzielle Schaden des weglaufenden Wassers
versichert.
25. Aquarien und Wasserbetten
Es werden die Schäden durch auslaufendes Wassers versichert, nicht
das Aquarium / Wasserbett selbst.
26. Inhalt von Schließfächern
z.B. das Bahnhofsschließfach
27. Diebstahl aus Krankenzimmer
Bei stationären Aufenthalt werden entwendete Sachen bezahlt.
28. Diebstahl von Wäsche und Kleidung auf dem
Versicherungsgrundstück
Falls Ihre Slips von der Leine gestohlen werden, muss das
polizeilich gemeldet werden, wenn Sie Ersatz haben wollen.
29. Diebstahl von Gartenmöbeln/-geräten auf dem
Versicherungsgrundstück
Hier müssen diese nicht sonderlich gesichert sein, aber eine
polizeiliche Meldung muss erfolgen
30. Diebstahl aus verschlossenen KFZ
Gilt nur bei Einbruch bei verschlossenen KFZ, elektronische Geräte
wie Notebooks im Kofferraum sind meist ausgeschlossen
31. Wertsachen im Bankgewahrsam
Wenn Ihr Schmuck aus dem Banktresor gestohlen wird...
32. Rückreisekosten aus dem Urlaub
In Erweiterung des § 2 AL-VHB 2003 ersetzt der Versicherer
Fahrtmehrkosten, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines
erheblichen Versicherungsfalles gemäß AL-VHB 2003 vorzeitig seine
Urlaubsreise abbricht und an den Schadenort reist. Als Urlaubsreise
gilt jede privat veranlasste Abwesenheit des Versicherungsnehmers
vom Versicherungsort von mindestens vier Tagen bis zu einer Dauer
von höchstens sechs Wochen.
33. Elementarschäden
Überschwemmung durch Witterungsniederschläge, oder Ausuferung von
oberirdischen Gewässern, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall,
Erdbeben
34. Glasversicherung
Versichert sind alle Glasscheiben der Wohnung, also
Mobiliarverglasung, Türen, Fenster, Aquarien, aber keine
Trinkgläser, Glas-Cerankochflächen falls eingeschlossen.
35. Fahrraddiebstahl
Wird das angeschlossene Fahrrad im Freien gestohlen oder der Keller
aufgebrochen, wird dies zum Anschaffungspreis ersetzt.
Texte unterliegen dem
Copyright der Mr. Money Maklerbund GmbH
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