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Krankenzusatzversicherung
z.B. Zahnversicherung, Tagegeld, Krankenhaustagegeld

 

 

 
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Häufig gestellte Fragen zur Krankenzusatzversicherung (FAQ)
  1. Wer benötigt einen Krankenzusatzversicherung?
  2. Welche Arten von Krankenzusatzversicherungen gibt es?
  3. Wie berechnen sich die Beiträge?
  4. Wie werden die Krankheitskosten erstattet?
  5. Können Sie ein paar Versicherer empfehlen?

 

  • Telefonischer Beratungs-Service
    unter 0491 - 4544 450
     
    oder

    Krankenzusatzversicherung


     

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    • 1. Wer benötigt eine Krankenzusatzversicherung?
      Eine Frage, die man nur schwer beantworten kann, denn eigentlich benötigt jeder, der gesetzlich versichert ist, eine Krankenzusatzversicherung. Denn die gesetzlichen Krankenkassen zahlen immer weniger und durch eine Krankenzusatzversicherung können genau diese Leistungen, die in der Krankenkasse fehlen, oder wo eine Versicherungslücke vorhanden ist, geschlossen oder annähernd geschlossen werden.
    • Wir empfehlen aber in jedem Fall den Abschluss für Kinder und das im Zahnbereich. Hier gibt es sehr gute Tarife, welche wir Ihnen gerne in einer Beratung im Detail erläutern.


       
    • 2. Welchen Arten von Krankenzusatzversicherung gibt es?
      Angefangen von der Zahnzusatzversicherung, über Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld, ambulante Zusatztarife bis hin zu Pflegeergänzungstarife. Das Spektrum ist sehr groß und muss wirklich an die persönlichen Bedürfnisse oder Wünsche angepasst werden.



    • 3. Wie berechnen sich die Beiträge?
      Die Beiträge richten sich hier nach dem gewünschten Leistungsumfang und dem Eintrittsalter.
      Zudem kann es bei bestimmten Vorerkrankungen zu einem Zuschlag kommen.


    • 4. Wie werden die Krankheitskosten erstattet?
      Sollten Kosten auf Sie zukommen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht zahlt, so können Sie diese beider privaten Krankenzusatzversicherung einreichen. Wenn Versicherungsschutz gegeben ist, dann wird der Versicherer Ihnen diese Kosten erstatten, bzw. an den Arzt erstatten.
      Viele Versicherer verlangen aber vor Behandlungsbeginn einen sogenannten Heil- und Kostenplan und daher sollte dieser dort auch vorher eingereicht werden, damit der Versicherer die Leistungen vorher prüft und Sie nicht nach Behandlung eine Ablehnung oder nur einen Teil erstattet bekommen.
      Den Heil- und Kostenplan erhalten Sie dann von Ihrem Arzt / Zahnarzt.



      5. Können Sie eine Empfehlung zur privaten Krankenversicherung geben?
      Natürlich könnten wir hier einige Versicherer namentlich nennen, aber das wäre nicht unsere Geschäftsmoral. Sie erhalten in einer ausführlichen Beratung die für Sie in Frage kommenden Versicherer aufgezeigt und auch, warum wir genau diese empfehlen. Als Versicherungsmakler ist es sogar unsere Pflicht, dieses zu Dokumentieren und dort halten wir auch genau die Punkte fest, die für oder gegen einen Versicherer sprechen.

      Ein paar wertvolle Tipps möchten wir Ihnen aber geben:

      a) Suchen Sie sich möglichst einen Versicherer, der schon einen großen (Alt-)Bestand an Kunden hat. Damit meinem wir, das dieser Versicherer das Risiko schon lange kennt und die Kalkulation entsprechend darauf abgestimmt hat.

      b) Suchen Sie sich einen Tarif aus, der zu Ihnen passt und nicht einen Tarif der "nur" günstig erscheint. Es ist nicht empfehlenswert einen Tarif zu wählen, der z.B. 20% weniger zahlt, aber im Endeffekt nur 1,- EUR weniger kostet.
       



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