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Häufig gestellte Fragen zur Motorradversicherung (FAQ)

 

  • Telefonischer Beratungs-Service
    unter 0491 - 4544 450
     
    oder

    Motorradversicherung


     



    • Motorradversicherung bei der VHV Versicherung - Warum das?
      Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung im Bereich des Versicherungswesens und können diesen Versicherer im Fahrzeugbereich mit bestem Gewissen anbieten. Dieser Versicherer hat uns in Bezug auf Preis und Leistung (Einschlüsse, Schadenabwicklung usw.) immer überzeugt und ist daher unsere 1. Wahl in diesem Versicherungszweig. Das Angebot der VHV Versicherung können Sie auf unserer Seite (bitte folgen Sie dem Button oben rechts) berechnen und wenn Ihnen eine Versicherung zusagt, können direkt online den Antrag stellen. 



      Was muss ich tun, wenn ich ein Motorrad neu zulassen möchte?
      Für die Zulassung benötigen Sie eine EVB-Nummer. Diese erhalten Sie, wenn Sie einen Antrag bei der VHV Versicherung gestellt haben per Email, SMS oder Post zugestellt. Diese Nummer müssen Sie bei der Anmeldung Ihres Fahrzeugs am Straßenverkehrsamt angeben und zeigen somit, dass das Fahrzeug bei einem Versicherer versichert ist. (sofern Sie auch die Erstprämie zahlen!)




      Was muss ich tun, wenn ich den Versicherer zum Jahreswechsel ändern möchte?
      Sofern Sie die Kündigung bis zum 01.12. eines Jahres beim Versicherer eingereicht haben (also muss bis spätestens 30.11. die Kündigung beim Versicherer eingegangen sein), steht einem Wechsel zum 01.01. eigentlich nichts im Wege.

      Zudem haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherer Ihnen während des Jahres die Beiträge erhöht. (4 Wochen nach Eingang des Schreibens bei Ihnen)

      Eine EVB Nummer benötigen Sie dann nicht. Der neue Versicherer, bei dem Sie den Vertrag dann abschließen, teilt Ihrem Straßenverkehrsamt die eVB mit.




      Was ist eine Motorradhaftpflichtversicherung?
      Bei der Motorrad-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine (in Deutschland) gesetzlich vorgeschriebene (Pflicht-)versicherung. Jeder der in Deutschland ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt, muss eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug haben.

      Die Haftpflichtversicherung zahlt im Falle eines Falles die Kosten der Gegenseite im Bezug auf Personen und Sachschäden.



      Was ist eine Teilkaskoversicherung?

      Eine Teilkaskoversicherung ersetzt die Schäden am eigenen Fahrzeug.
      Jedoch sind die beschränkt auf: Glasschäden, Sturmschäden, Diebstahl des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen, Wildschäden und Hagelschäden.



      Was ist eine Vollkaskoversicherung?
      Eine Vollkaskoversicherung zahlt auch die Schäden der o.g. Teilkasko, jedoch auch die Schäden, die man selber verursacht hat.  (z.B. Kollision)

       


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