Versicherungsvergleich Versicherungsmakler

Private Krankenversicherung

 

 

 
Home Home
Impressum Impressum
Autoversicherung Autoversicherung
Motorradversicherung Motorradversicherung
Quadversicherung Quadversicherung
Trikeversicherung Trikeversicherung
Wohnmobilversicherung Wohnmobilversicherung
   
Bauherrenhaftpflicht Bauherrenhaftpflicht
Privathaftpflichtversicherungen Privathaftpflicht
Pferdeversicherung Pferdehaftpflicht
Hundehaftpflichtversicherung Hundehaftpflicht
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Haus- und Grundbesitz
Gewässerschadenhaftpflicht Gewässerschaden
Hausratversicherung Hausratversicherung
Wohngebäudeversicherung Wohngebäude
Rechtsschutzversicherung Rechtsschutz
   
Auslandsreisekrankenversicherung Auslandsreise KV
Private Krankenversicherungen Krankenversicherung
Krankenzusatzversicherung Krankenzusatz
Unfallversicherung Unfallversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung Berufsunfähigkeit
Riskolebensversicherung Risikoleben
Rentenversicherung Rentenversicherung
Riesterversicherung Riesterrente
   
Kontakt Kontakt
   


Häufig gestellte Fragen zur Privaten Krankenversicherung (FAQ)
  1. Wer kann sich privat versichern?
  2. Muss ich mich überhaupt versichern, besteht eine Versicherungspflicht?
  3. Wie kann ich mich privat versichern?
  4. Wie berechnen sich die Beiträge?
  5. Wie werden die Krankheitskosten erstattet?
  6. Können Sie ein paar Versicherer empfehlen?


 

  • Telefonischer Beratungs-Service
    unter 0491 - 4544 450
     
    oder

    Private Krankenversicherung


     

  •  
  • 1. Wer kann sich privat versichern?
    Alle Selbstständigen (außer Landwirte und Künstler), alle Beihilfeberechtigte und Angestellte, die über der Jahresentgeltgrenze verdienen (z.B. im Jahr 2010 = 49.950 EUR) können sich und ggf. die gesamte Familie privat versichern.

    Unter bestimmten Voraussetzungen können sich auch Bezieher von Arbeitslosengeld privat versichern.

    WICHTIG:
    Im Rahmen der Gesundheitsreform 2007 hat der Gesetzgeber entschieden, das ein Wechsel in eine private Krankenversicherung (für Angestellte!) frühestens nach 3maligen Überschreiten der Jahresentgeltgrenze (also 3 Jahre in Folge) erfolgen kann.



     
  • 2. Besteht eine Versicherungspflicht?
    JA. Seit dem 01.01.2009 besteht in Deutschland die Versicherungspflicht zur Krankenversicherung. D.h. wer nach diesem Datum noch nicht privat oder gesetzlich krankenversichert ist, muss mit einem Bußgeld rechnen.
    Damit sich alle Personen versichern können, wurde ein Basistarif ins Leben gerufen, in dem sich jeder Kunde versichern kann (egal wie erkrankt die Kunden sind). Dieser Basistarif ist jedoch auch von den Leistungen auf ein Grundniveau angepasst worden, so dass die in diesem Tarif versicherten Personen lediglich eine Grundversorgung erhalten. Diesen Basistarif bieten sowohl private als auch gesetzliche Krankenversicherer an.



    3. Wie kann ich mich privat versichern?

    Sie stellen über unser Portal (Button oben rechts) eine Anfrage zur privaten Krankenversicherung. Unser Expertenteam wird dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen und besprechen, ob und in welcher Form ein Versicherungsschutz möglich wäre.



  • 4. Wie berechnen sich die Beiträge?
    Anders als bei der gesetzlichen Krankenkasse beruht die Beitragszahlung in der privaten Krankenversicherung nicht auf dem Bruttogehalt sondern auf ein Leistungspaket. Sie können bei
    Abschluss nicht nur den Versicherer wählen, sondern bei diesem auch die Leistungen bestimmen. Konkret wählen Sie einfach bei der Beratung alles aus, was Sie versichern möchten (z.B. Chefarzt Behandlung, Heilpraktikerleistungen, Tagegeld usw.) und am Ende entscheiden Sie sich für den Versicherer und den Beitrag. Hier können Sie auch Selbstbeteilungstarife wählen, die den Beitrag erheblich reduzieren.

    Die Beiträge sind jedoch auch ans Eintrittsalter geknüpft. Je eher also der Vertrag geschlossen wird, um so günstiger sind die Beiträge. Ab einem gewissen Alter lohnt sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung nicht mehr. Das muss aber individuell ermittelt werden.

    Aber auch die Wahl des richtigen Versicherers spielt eine große Rolle. Es ist definitiv nicht der billigste Versicherer auch der günstigste Versicherer. Denn in der Vergangenheit hat sich gezeigt, das gerade die billigen Versicherer / Tarife sich immer so ein paar Jahre konstant halten, aber dann extrem in die Höhe schnellen, wenn die ersten großen Krankheitskosten eingereicht werden (hierzu mehr unter Punkt 5).

    Wählen Sie daher den Versicherer mit Bedacht, denn sowohl in der gesetzlichen Krankenkasse, als auch bei den privaten Versicherern spielen die Krankheitskosten eine große Rolle und die Beiträge steigen leider in beiden Systemen kontinuierlich. (unsere Empfehlung unter Punkt 6)



  • 5. Wie werden die Krankheitskosten erstattet?
    I.d.R. erhalten Sie vom Arzt nach Behandlung eine Rechnung zugestellt. Nun müssen Sie schauen, ob Sie einen Selbstbeteiligungs-Tarif gewählt haben und der Rechnungsbetrag höher ist, als die Selbstbeteiligung. Wenn nicht, dann zahlt natürlich die private Krankenversicherung keinen Cent. Sie sollten dann die Rechnungen im Kalenderjahr sammeln und am Ende des Jahres schauen, ob der Gesamtbetrag über der Selbstbeteiligung liegt. Erst dann lohnt es sich evtl. (mehr dazu im folgenden Absatz). Sollte der Betrag höher sein als die Selbstbeteiligung, dann kann die Rechnung gleich zum Versicherer geschickt werden und er überweist das Geld an den Arzt oder an Sie (je nachdem wie Sie es auf dem Schreiben an den Krankenversicherer vermerkt haben).

    ABER:
    Nicht nur der Blick auf die Selbstbeteiligung ist wichtig. Schauen Sie auch nach, ob Ihr Versicherer ggf. einen Beitragsrückerstattung am Ende des Jahres vornimmt. So gibt es Versicherer, die zahlen bis zu 6 Monatsbeiträge (MB) zurück, wenn man keine Leistung einreicht.

    Folgendes Beispiel zur Verdeutlichung:
    Arztrechungen im Jahr 200 EUR
    vom Arzt verschriebene Medikamente: 50,- EUR
    Zahnartzrechnung 80,- EUR
    Gesamt 330,- EUR
       
    vereinbarte Selbstbeteiligung 250,- EUR
    monatlicher Zahlbeitrag private Krankenversicherung 256,- EUR
    Beitragsrückerstattung 3 MB 768,- EUR

    Würden Sie in diesem Beispiel die Rechnungen am Ende des Jahres einreichen, würde der Versicherer Ihnen 80,- EUR erstatten (330,- EUR abzgl. 250,- EUR Selbstbeteiligung). Wenn Sie jedoch die Leistung nicht einreichen, dann erhalten Sie eine Beitragsrückerstattung von 768,- EUR.
     



    6. Können Sie eine Empfehlung zur privaten Krankenversicherung geben?
    Natürlich könnten wir hier einige Versicherer namentlich nennen, aber das wäre nicht unsere Geschäftsmoral. Sie erhalten in einer ausführlichen Beratung die für Sie in Frage kommenden Versicherer aufgezeigt und auch, warum wir genau diese empfehlen. Als Versicherungsmakler ist es sogar unsere Pflicht, dieses zu Dokumentieren und dort halten wir auch genau die Punkte fest, die für oder gegen einen Versicherer sprechen.

    Ein paar wertvolle Tipps möchten wir Ihnen aber geben:

    a) Suchen Sie sich einen Versicherer mit möglichst einem oder wenigen Tarifwerken. Mehrere oder gar viele Tarifwerke sind oftmals ein Zeichen für eine Falschkalkulation der Alttarife

    b) Suchen Sie sich möglichst einen Versicherer, der schon einen Altbestand an Kunden hat. Damit meinem wir, das dieser Versicherer schon viele Rentner im Bestand hat und der sich somit in den vergangenen Jahren auch bzgl. der Kalkulation der Beiträge beschäftigt hat.

    c) Suchen Sie sich einen Tarif, der möglichst alt ist und schauen Sie sich die Beitragshistorie an.
    Neutarife werden oftmals entwickelt um viele Neukunden zu gewinnen (nach dem Motto "Kunden nehmen oftmals das billigste Produkt"). Bei diesen Tarifen kommen die ersten großen Krankheiten der Kunden erst viele Jahre später (man sagt so ca. nach 7 Jahren) und dann fängt der Verischerer mit der Neukalkulation der Tarife an. Die Beitragserhöhungen können dann auch um die 20-30% liegen. Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer ist dann mit höherem Eintrittsalter (also teurer) und ggf. Vorerkrankungen nicht mehr sinnvoll oder gar ausgeschlossen.

     



Private Krankenversicherung

 

Auszeichnungen von Versicherungsgesellschaften

 

(c) 2010 by AKD Internet GmbH  | 

Valid HTML 4.0 Transitional

Suchmaschinen-Sitemap 1
Suchmaschinen-Sitemap 2
Suchmaschinen-Sitemap 3