|
|
Häufig gestellte Fragen zur Privaten Krankenversicherung (FAQ)
-
Wer kann sich privat versichern?
-
Muss ich mich überhaupt versichern, besteht
eine Versicherungspflicht?
-
Wie kann ich mich privat versichern?
-
Wie berechnen sich die Beiträge?
-
Wie
werden die Krankheitskosten erstattet?
-
Können Sie ein paar Versicherer empfehlen?
-
-
1. Wer kann sich privat
versichern?
Alle Selbstständigen (außer Landwirte und Künstler), alle
Beihilfeberechtigte und Angestellte, die über der
Jahresentgeltgrenze verdienen (z.B. im Jahr 2010 = 49.950 EUR)
können sich und ggf. die gesamte Familie privat versichern.
Unter bestimmten Voraussetzungen können sich auch Bezieher von
Arbeitslosengeld privat versichern.
WICHTIG:
Im Rahmen der Gesundheitsreform 2007 hat der Gesetzgeber
entschieden, das ein Wechsel in eine private Krankenversicherung
(für Angestellte!) frühestens nach 3maligen Überschreiten der
Jahresentgeltgrenze (also 3 Jahre in Folge) erfolgen kann.
-
2. Besteht eine
Versicherungspflicht?
JA. Seit
dem 01.01.2009 besteht in Deutschland die Versicherungspflicht zur
Krankenversicherung. D.h. wer nach diesem Datum noch nicht privat
oder gesetzlich krankenversichert ist, muss mit einem Bußgeld
rechnen.
Damit sich alle Personen versichern können, wurde ein Basistarif ins
Leben gerufen, in dem sich jeder Kunde versichern kann (egal wie
erkrankt die Kunden sind). Dieser Basistarif ist jedoch auch von den
Leistungen auf ein Grundniveau angepasst worden, so dass die in
diesem Tarif versicherten Personen lediglich eine Grundversorgung
erhalten. Diesen Basistarif bieten sowohl private als auch
gesetzliche Krankenversicherer an.
3. Wie kann ich
mich privat versichern?
Sie stellen über unser Portal (Button oben rechts) eine Anfrage
zur privaten Krankenversicherung. Unser Expertenteam wird dann mit
Ihnen Kontakt aufnehmen und besprechen, ob und in welcher Form ein
Versicherungsschutz möglich wäre.
-
4.
Wie berechnen sich die Beiträge?
Anders als bei der
gesetzlichen Krankenkasse beruht die Beitragszahlung in der privaten
Krankenversicherung nicht auf dem Bruttogehalt sondern auf ein
Leistungspaket. Sie können bei
Abschluss nicht nur den Versicherer wählen, sondern bei diesem auch
die Leistungen bestimmen. Konkret wählen Sie einfach bei der
Beratung alles aus, was Sie versichern möchten (z.B. Chefarzt
Behandlung, Heilpraktikerleistungen, Tagegeld usw.) und am Ende
entscheiden Sie sich für den Versicherer und den Beitrag. Hier
können Sie auch Selbstbeteilungstarife wählen, die den Beitrag
erheblich reduzieren.
Die Beiträge sind jedoch auch ans Eintrittsalter geknüpft. Je eher
also der Vertrag geschlossen wird, um so günstiger sind die
Beiträge. Ab einem gewissen Alter lohnt sich ein Wechsel in die
private Krankenversicherung nicht mehr. Das muss aber individuell
ermittelt werden.
Aber auch die Wahl des richtigen Versicherers spielt eine große
Rolle. Es ist definitiv nicht der billigste Versicherer auch der
günstigste Versicherer. Denn in der Vergangenheit hat sich gezeigt,
das gerade die billigen Versicherer / Tarife sich immer so ein paar
Jahre konstant halten, aber dann extrem in die Höhe schnellen, wenn
die ersten großen Krankheitskosten eingereicht werden (hierzu mehr
unter Punkt 5).
Wählen Sie daher den Versicherer mit Bedacht, denn sowohl in der
gesetzlichen Krankenkasse, als auch bei den privaten Versicherern
spielen die Krankheitskosten eine große Rolle und die Beiträge
steigen leider in beiden Systemen kontinuierlich. (unsere Empfehlung
unter Punkt 6)
-
5. Wie werden die
Krankheitskosten erstattet?
I.d.R. erhalten Sie vom Arzt nach
Behandlung eine Rechnung zugestellt. Nun müssen Sie schauen, ob Sie
einen Selbstbeteiligungs-Tarif gewählt haben und der Rechnungsbetrag
höher ist, als die Selbstbeteiligung. Wenn nicht, dann zahlt
natürlich die private Krankenversicherung keinen Cent. Sie sollten
dann die Rechnungen im Kalenderjahr sammeln und am Ende des Jahres
schauen, ob der Gesamtbetrag über der Selbstbeteiligung liegt. Erst
dann lohnt es sich evtl. (mehr dazu im folgenden Absatz). Sollte der
Betrag höher sein als die Selbstbeteiligung, dann kann die Rechnung
gleich zum Versicherer geschickt werden und er überweist das Geld an
den Arzt oder an Sie (je nachdem wie Sie es auf dem Schreiben an den
Krankenversicherer vermerkt haben).
ABER:
Nicht nur der Blick auf die Selbstbeteiligung ist wichtig. Schauen
Sie auch nach, ob Ihr Versicherer ggf. einen Beitragsrückerstattung
am Ende des Jahres vornimmt. So gibt es Versicherer, die zahlen bis
zu 6 Monatsbeiträge (MB) zurück, wenn man keine Leistung einreicht.
Folgendes Beispiel zur Verdeutlichung:
| Arztrechungen im Jahr |
200 EUR |
| vom Arzt verschriebene
Medikamente: |
50,- EUR |
| Zahnartzrechnung |
80,- EUR |
| Gesamt |
330,- EUR |
| |
|
| vereinbarte
Selbstbeteiligung |
250,- EUR |
| monatlicher Zahlbeitrag
private Krankenversicherung |
256,- EUR |
| Beitragsrückerstattung 3 MB |
768,- EUR |
Würden Sie in diesem Beispiel die
Rechnungen am Ende des Jahres einreichen, würde der Versicherer
Ihnen 80,- EUR erstatten (330,- EUR abzgl. 250,- EUR
Selbstbeteiligung). Wenn Sie jedoch die Leistung nicht einreichen,
dann erhalten Sie eine Beitragsrückerstattung von 768,- EUR.
6. Können Sie eine
Empfehlung zur privaten Krankenversicherung geben?
Natürlich könnten wir
hier einige Versicherer namentlich nennen, aber das wäre nicht
unsere Geschäftsmoral. Sie erhalten in einer ausführlichen Beratung
die für Sie in Frage kommenden Versicherer aufgezeigt und auch,
warum wir genau diese empfehlen. Als Versicherungsmakler ist es
sogar unsere Pflicht, dieses zu Dokumentieren und dort halten wir
auch genau die Punkte fest, die für oder gegen einen Versicherer
sprechen.
Ein paar wertvolle Tipps möchten wir Ihnen aber geben:
a) Suchen Sie sich einen Versicherer mit möglichst einem
oder wenigen Tarifwerken. Mehrere oder gar viele Tarifwerke sind
oftmals ein Zeichen für eine Falschkalkulation der Alttarife
b) Suchen Sie sich möglichst einen
Versicherer, der schon einen Altbestand an Kunden hat. Damit meinem
wir, das dieser Versicherer schon viele Rentner im Bestand hat und
der sich somit in den vergangenen Jahren auch bzgl. der Kalkulation
der Beiträge beschäftigt hat.
c) Suchen Sie sich einen Tarif, der möglichst alt ist und schauen
Sie sich die Beitragshistorie an.
Neutarife werden oftmals entwickelt um viele Neukunden zu gewinnen
(nach dem Motto "Kunden nehmen oftmals das billigste Produkt"). Bei
diesen Tarifen kommen die ersten großen Krankheiten der Kunden erst
viele Jahre später (man sagt so ca. nach 7 Jahren) und dann fängt
der Verischerer mit der Neukalkulation der Tarife an. Die
Beitragserhöhungen können dann auch um die 20-30% liegen. Ein
Wechsel zu einem anderen Versicherer ist dann mit höherem
Eintrittsalter (also teurer) und ggf. Vorerkrankungen nicht mehr
sinnvoll oder gar ausgeschlossen.
|

 |