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Häufig gestellte Fragen zur Privathaftpflicht Versicherung (FAQ)
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Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?
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Was versteht man unter Mietsachschäden?
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Ist Schlüsselverlust mitversichert?
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Was sind Vermögensschäden und sind diese
mitversichert?
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Sind Kinder automatisch mitversichert?
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Können Kinder haftbar gemacht werden ?
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Gibt es eine Wartezeit?
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Sind gemietete/geliehene Sachen mitversichert?
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Was ist eine Forderungsausfalldeckung?
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Was ist eine Haftpflichtversicherung und
welche Schäden sind versichert?
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Was sind Gefälligkeitsschäden und sind diese
mitversichert?
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Welche Spezial-Risiken müssen extra versichert
werden?
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Gilt die Privathaftpflichtversicherung auch im
Ausland?
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Ist eine Privat-Haftpflichtversicherung für
Wohneigentümer ausreichend?
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Ist mein (Ehe)Partner mitversichert?
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Sollte ich auf eine hohe Deckungssumme achten?
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Ist die Nutzung von Wasserfahrzeugen in der
privaten Haftpflicht mitversichert?
Telefonischer
Beratungs-Service
unter 0491 - 4544 450
oder

1. Wer ist für meinen Antrag
verantwortlich?
Ihr Vermittler und Ansprechpartner ist: AKD Internet GmbH - Herr
Karsten Albers . Unser Büro prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit
und leitet ihn an die gewünschte Gesellschaft weiter. Wir stehen für
alle Fragen zum Versicherungsschutz, Ihrem Antrag und bei
Schadensfällen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter
0491-4544450 , per email info /at/ akd-internet.de bzw. per Post:
AKD Internet GmbH
- Versicherungsmakler - , Günther-Tietjen-Ring 4 , 26789 Leer .
2. Was versteht man unter
Mietsachschäden?
Darunter versteht man die gesetzliche Haftpflicht aus der
Beschädigung von gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten
Zwecken genutzten Räumen in Gebäuden. Ausgeschlossen sind
Haftansprüche wegen Abnutzung, Verschleiss und übermäßiger
Beanspruchung.
3. Ist Schlüsselverlust mitversichert?
Ja
• bei Verlust von Schlüsseln zur Zentralschließanlage zur GEMIETETEN
Haus- und Wohnungstür (wenn eingeschlossen)
Nein
• bei Verlust von Schlüsseln zur Zentralschließanlage zur EIGENEN
Haus- und Wohnungstür
Das Abhandenkommen gewerblich genutzter Schlüssel (z.B. des
Arbeitgebers) kann bei einigen Gesellschaften gegen Mehrprämie
eingeschlossen werden.
4. Was sind Vermögensschäden und sind diese mitversichert?
Vermögensschäden sind Schäden bei denen weder eine Sache zerstört
und eine Person verletzt wird. Sie sind mitversichert (Höhe je nach
Gesellschaft, siehe Info´s/Leistungsvergleich der Versicherer auf
unserer Seite).
5. Sind Kinder automatisch
mitversichert?
alle unverheirateten Kinder (sowohl leibliche als auch Stief-,
Adoptiv- und Pflegekinder) sind beitragsfrei beim Abschluss des
Familientarifes mitversichert, sofern sie mit den Eltern in
häuslicher Gemeinschaft leben.
Ab Volljährigkeit müssen diese einen eigenen Vertrag
abschliessen.(Ausnahme: während einer Schul- oder sich unmittelbar
anschließenden Berufsausbildung wie berufl. Erstausbildung,
Fortbildungsmaßnahme, Studium, nicht Referendarzeit u.ä.).
Versicherungsschutz bleibt auch bestehen bei Ableistung des
Grundwehr- oder Zivildienstes vor, während oder im Anschluss an die
Berufsausbildung.
Ebenso fällt die Wartezeit auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz
nach Abschluss der Schule bis zu einem Jahr unter den versicherten
Zeitraum, sowie die nachgewiesene und registrierte Arbeitslosigkeit
ebenfalls bis zu einem Jahr nach Abschluss der Erstausbildung.
6. Können Kinder haftbar gemacht werden ?
Ab Vollendung des siebten Lebensjahres können Kinder selbst zur
Verantwortung für ihre Taten gezogen werden (Ausnahme: wenn im
Schadenfall die erforderliche Einsicht fehlt §828 BGB; muss unter
Berücksichtigung der Umstände für den Einzelfall beurteilt werden).
Kinder unter sieben Jahren können nach dem Gesetz nicht
haftpflichtig gemacht werden. (Einige Versicherer bieten jedoch die
Übernahme der Deckung für Schäden, die durch unter siebenjährige
Kinder verursacht werden an.)
7. Gibt es eine Wartezeit?
Nein, bei der privaten Haftpflichtversicherung gibt es keine
Wartezeiten.
Versicherungsschutz besteht ab Vertragsbeginn.
8. Sind gemietete/geliehene Sachen mitversichert?
Generell sind gemietete bzw. entliehene und geborgte Sachen nicht
versicherbar. Diese werden dem Eigentum gleichgestellt.
9. Was ist eine Forderungsausfalldeckung?
Eine Forderungsausfalldeckung springt dann für einen Schaden ein,
der Ihnen von einer Person zugefügt wurde, die selbst keine private
Haftpflichtversicherung besitzt und aufgrund der finanziellen
Situation zahlungsunfähig ist (muss aus einem rechtskräftig
vollstreckbarem Urteil hervorgehen). Allerdings zahlt der
Versicherer erst ab einer bestimmten Schadensumme und wenn Sie alle
rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um von dem
Schadenverursacher eine Entschädigung zu erhalten.
10. Was ist eine Haftpflichtversicherung und welche Schäden sind
versichert?
Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie
(oder Ihre Familienangehörigen) Dritten zufügen.
Sie übernimmt dazu
• die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe
Verpflichtung zum Schadensersatz besteht)
• die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen
• die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadensersatzforderungen,
wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt die alltäglichen Risiken als
Privatperson ab. Das Versicherungsunternehmen leistet üblicherweise
für Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden, wenn eine aus
dem Vertrag versicherte Person einen anderen Menschen oder eine
Sache fahrlässig verletzt oder schädigt. Bei vorsätzlichen
Handlungen leistet die Privathaftpflichtversicherung nicht.
Der Gesetzgeber regelt diese Ansprüche im § 823 des Bürgerlichen
Gesetzbuch (BGB). "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den
Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum, oder ein
sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem
anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet".
(§ 823 Abs. 1 BGB)
Man haftet bis zur Pfändungsgrenze mit dem gesamten Vermögen (Haus-
und Grundbesitz, Einrichtungsgegenstände, jeglichen Bankguthaben)
sowie mit Ihrem Lohn/Gehalt unter Umständen ein Leben lang. Auch bei
einer späteren Erbschaft oder Lottogewinn kann darauf zugegriffen
werden. Damit diese Verpflichtung nicht in den Ruin führt, kann eine
entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Risiken wie z.B. Hundehaltung, Vermietung von Immobilien,
Gewässerschäden (Öltank) und Bauherrenrisiko müssen gesondert
versichert werden.
11. Was sind Gefälligkeitsschäden und sind diese mitversichert?
Gefälligkeitsschäden sind z.B. wenn Sie Bekannten beim Umzug helfen
und dabei Schäden anrichten.
Einige Versicherer tragen dieses Risiko (allerdings gibt es eine
max. Entschädigungsgrenze), andere widerum gar nicht.
12. Welche Spezial-Risiken müssen extra versichert werden?
In der Privathaftpflicht werden einige Risiken gar nicht versichert.
Hier gibt es meist (nicht alle Risiken!) einige Spezialpolicen z.
B.:
• Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde
• Bauherrenhaftpflicht
• Jagdhaftpflicht
• Wasserfahrzeuge (mit Motor)
• Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
• Gewässerschadenhaftpflicht
13. Gilt die Privathaftpflichtversicherung auch im Ausland?
Ja. (Die Geltungsdauer (meist 1 Jahr) muss jedoch bei der jeweiligen
Gesellschaft angefragt werden, da diese abweichen können).
Bei längeren Auslandsaufenthalten sollte mit dem Versicherer
besondere Vereinbarungen treffen. Die Privathaftpflicht gilt dann
nicht nur während des Urlaubsaufenthaltes, sondern auch für Dienst-
oder Geschäftsreisen, wenn Sie als Privatperson einen
Haftpflichtschaden verursachen. Bei Verlegung des Wohnsitzes ins
Ausland müssen Sie sich jedoch "vor Ort" neu versichern.
14. Ist eine Privat-Haftpflichtversicherung für Wohneigentümer
ausreichend?
Die private Haftpflichtversicherung beinhaltet die gesetzliche
Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson,
Aufsichtspflichtiger (Eltern) sowie als Mieter/Inhaber einer Wohnung
bzw. eines Einfamilienhauses.
Einige Versicherer bieten in der Privathaftpflicht die Möglichkeit
der Mitversicherung der Haftpflicht bei Vermietung von Wohnräumen.
Oft sind sie im Versicherungsumfang eingegrenzt und meist melde- und
kostenpflichtig. Ist in Ihrem Haus z.B. noch eine Einliegerwohnung
vorhanden, d.h. wohnt noch eine zweite Partei mit im Haus, ist es
ratsam eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
abschließen.
15. Ist mein (Ehe)Partner mitversichert?
Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft können beitragsfrei im
Rahmen des Familientarifes mitversichert werden, hierzu muss der
Partner namentlich mit angegeben werden (hierzu zählen auch
gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften). Ehepartner sind
automatisch mitversichert.
Wenn ein beide Partner zusammenziehen und beide
haftpflichtversichert sind, sollten die Versicherungsgesellschaften
darüber informiert werden. Dabei wird in der Regel der ältere
Vertrag beibehalten, der "jüngere" Vertrag wird dann zeitgleich
aufgehoben.
16. Sollte ich auf eine hohe Deckungssumme achten?
Ja, denn falls Personen zu Schaden kommen, können die
Schadenersatzansprüche sehr hoch ausfallen.
17. Ist die Nutzung von Wasserfahrzeugen in der privaten
Haftpflicht mitversichert?
Ja, jedoch nur ohne Motor (z.B. Ruder- und geliehene Segelboote,
Surfbretter).
Texte unterliegen dem
Copyright der Mr. Money Maklerbund GmbH
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