|
|
Häufig gestellte Fragen zur Rechtsschutzversicherung (FAQ)
Telefonischer
Beratungs-Service
unter 0491 - 4544 450
oder

1. Wer ist für meinen
Antrag verantwortlich?
Ihr Vermittler und Ansprechpartner ist: AKD Internet GmbH - Herr
Karsten Albers . Unser Büro prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit
und leitet ihn an die gewünschte Gesellschaft weiter. Wir stehen für
alle Fragen zum Versicherungsschutz, Ihrem Antrag und bei
Schadensfällen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter
0491-4544450 , per email an info /@/ akd-internet.de bzw. per Post:
AKD Internet GmbH, -Versicherungsmakler- ,
Günther-Tietjen-Ring 4 , 26789 Leer .
2. Worin besteht der Unterschied zwischen Verkehrs-Rechtsschutz und
Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie?
Im Verkehrs-Rechtsschutz ist nur ein ganz bestimmtes, im
Versicherungsschein genanntes Fahrzeug versichert. Es kann sich
dabei um das einzige Fahrzeug des Versicherungsnehmers handeln oder
um eines aus einem großen Fuhrpark oder auch um ein Fahrzeug, das
nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist.
Der Versicherungsschutz im Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie
(empfohlen!) ist umfangreicher, denn hier sind grundsätzlich alle
Fahrzeuge versichert.
Darüber hinaus sind im Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie, die
nicht auf den Namen des Versicherungsnehmers oder einer
mitversicherten Person zugelassen sind, nicht mitversichert
3. Was deckt der Verkehrsrechtsschutz alles ab?
Schadensersatzrechtschutz, Rechtsschutz in Vertrags- und
Sachenrecht, Steuerrechtschutz vor Gerichten, Verwaltungsrechtschutz
in Verkehrssachen, Strafrechtschutz, Ordnungswidrigkeitenrechtschutz
SIE SIND VERSICHERT:
Als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse jedes bei Abschluß oder
während der Vertragsdauer auf Sie zugelassener Motorfahrzeuge sowie
Anhänger. (Kräder oder andere Zweiräder sind extra zu versichern)
Als Mieter jedes von Ihnen als Selbstfahrer- Vermietungsfahrzeuges
zum vorübergehenden Gebrauch gemieteter Motorfahrzeuge zu Lande
sowie Anhänger.
Als Fahrer fremder, d.h., Ihnen weder gehörender noch auf Ihren
Namen zugelassener oder mit Versicherungskennzeichen versehene
Fahrzeuge sowie als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer.
Mitversichert sind alle berechtigten Fahrer und berechtigten
Insassen der auf Sie zugelassenen oder auf Ihren Namen mit
Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie
Anhänger.
4. Wer sollte den Verkehrsrechtsschutz auf jeden Fall haben?
Alle Personen, die sich und Ihre Fahrzeuge für die o. g. Fälle
abgesichert haben möchten.
5. Ich habe schon eine Rechtsschutzversicherung, möchte aber
wechseln. Wie geht das?
Sie können zum Ende des Versicherungsjahres bzw. zum Ende der
Vertragslaufzeit ihren bisherigen Vertrag kündigen. Wenn der
Übergang zwischen den beiden Verträgen taggenau abläuft bekommen Sie
die Wartezeit angerechnet, müssen also nicht nochmals 3 Monate
warten ehe Ihre Versicherung in Kraft tritt.
Bei Neuvertrag haben Sie eine Wartezeit von 3 Monaten. Sollten Sie
bereits einen Schadensfall haben, gilt der Rechtsschutz hierfür
nicht! Die Wartezeit muß beendet sein, dann erst darf die Ursache
eines Falles eintreten.
6. Was deckt der Privat und Berufsrechtsschutz alles ab?
Schadensersatzrechtschutz
...wenn sie z. B. Arztkosten, Krankenhauskosten, ein Schmerzensgeld
oder die Reparatur für den beschädigten Gartenzaun geltend machen
wollen.
Arbeitsrechtschutz
...wenn Sie außergerichtlich oder gerichtlich Streit wegen einer
Kündigung, Urlaubs-, Lohn- oder Gehaltsansprüche oder der
betrieblichen Altersversorgung klären wollen.
Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht
...wenn Sie beispielsweise Streitigkeiten aus Kauf-, Reparatur-,
Versicherungs-, Reise- oder Darlehensverträgen vor Gericht bringen
wollen.
Steuerrechtschutz vor Gerichten
...wenn Sie gegen die Entscheidung Ihres Finanzamtes bei der Lohn-,
Einkommen- oder Erbschaftssteuer vorgehen wollen oder Sie Streit mit
öffentlichen Einrichtungen etwa wegen der Strom-, Gas- oder
Wasserrechnung klären wollen.
Strafrechtschutz
...wenn Sie oder Ihre Angehörigen einem Straf-, Bußgeld- oder
Disziplinarverfahren entgegentreten wollen oder Sie als
Aufsichtspflichtiger, Tierhalter, Jäger oder Sportler Prozesse
abwehren wollen.
Ordnungswidrigkeitenrechtschutz
Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht
Sozialgerichtsrechtsschutz
Disziplinar- und Standesrechtsschutz.
SIE SIND VERSICHERT: im privaten Lebensbereich und im beruflichen
Bereich, in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.
Mitversichert sind die minderjährigen und die unverheirateten,
volljährigen Kinder; letztere jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt der
Aufnahme einer auf Dauer angelegten, beruflichen Tätigkeit, aus der
auf Dauer Entgelt bezogen wird.
Nur wenn Sie wirklich Single sind, d.h. mit keinem Ehepartner oder
Lebensgefährten zusammenleben, können Sie auch den Singlerabatt in
Anspruch nehmen. Ansonsten kommt für Sie nur Familienrechtsschutz in
Frage.
7. Was kann ich zusätzlich in den Privat und Berufsrechtschutz
einschließen?
Sie können in diesen Rechtsschutz außerdem noch problemlos
Verkehrsrechtsschutz und Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter
einschließen. Meist ist es besser, alles zusammen zu nehmen, als
Verkehrs-RS und Miet-RS einzeln, weil die Komplettpakete meist
preiswerter sind. Bei Bedarf können Sie den Berufs-RS auch
ausschliesen.
8. Was deckt der Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und
Grundstücken alles ab und was nicht?
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und
Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und aus
dinglichen Rechten.
Wohnungs und Grundstücksrechtsschutz:
Für gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen in
Angelegenheiten des Steuer- und sonstigen Abgabenrechts vor
deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten
Steuerrechtsschutz vor Gerichten:
Eingeschlossen sind auch Garagen und KfZ Abstellplätze.
SIE SIND VERSICHERT:
Als Eigentümer, Vermieter oder Verpächter, Mieter oder Pächter,
Nutzungsberechtigter des im Antrag bezeichneten Grundstücks,
Gebäudes oder Gebäudeteiles.
SIE SIND NICHT VERSICHERT:
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Grundstückseigentümer
in Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- und Enteignungsverfahren
sowie in sonstigen, im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten.
In Auseinandersetzungen, die in ursächlichem Zusammenhang mit:
- dem Erwerb oder der Veräußerung eines Baugrundstückes
- der Planung, Errichtung oder genehmigungspflichtigen baulichen
Veränderung eines Gebäudes (!) oder Gebäudeteiles stehen oder für
die Finanzierung eines solchen Vorhabens.
- Angelegenheiten der Bewertung von Immobilien und wegen
Erschließungs- und sonstigen Anliegerabgaben (außer den laufend
erhobenen Gebühren für die Grundstücksversorgung).
9. Wie lange sind Kinder in meinem Rechtsschutzvertrag denn
eigentlich mitversichert?
Im Familien-Tarif sind Kinder automatisch mitversichert.
Versicherungsschutz besteht für die minderjährigen Kinder und die
unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 27.
Lebensjahres, solange sie noch keine dauerhafte Berufstätigkeit
begonnen haben.
ACHTUNG: Die volljährigen Kinder müssen, wenn sie einen eigenes
Fahrzeug besitzen, eine separate Verkehrsrechtsschutzversicherung
abschließen! Im Familienrechtsschutz (Privat- Berufs Rechtsschutz)
sind sie aber mit den Eltern mitversichert.
Zu den mitversicherten Kindern zählen neben den leiblichen Kindern
des Versicherungsnehmers auch Kinder, die für ehelich erklärt
wurden, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, die dauernd im
Haushalt des Versicherungsnehmers leben, Kinder des Ehegatten des
Versicherungsnehmers und Kinder des Lebenspartners des
Versicherungsnehmers (sofern der Versicherungsnehmer unverheiratet
ist und eine häusliche Gemeinschaft lt. Melderegister besteht).
Wenn diese Voraussetzungen nicht mehr zutreffen, endet auch die
Mitversicherung. Dann ist eine eigene Rechtsschutzversicherung
erforderlich.
10. Wie versichere ich meinen (unehelichen) Lebenspartner?
Sie können Ihren Lebenspartner/Ihre Lebenspartnerin über Ihre
Rechtsschutzversicherung mitversichern, indem Sie den Familientarif
beantragen. Im Familientarif ist der Lebenspartner, sofern der
Versicherungsnehmer unverheiratet ist, automatisch mitversichert.
Tragen Sie ihn im Antrag jedoch entsprechend ein. Voraussetzung ist,
daß laut Melderegister mit dem Versicherungsnehmer eine häusliche
Gemeinschaft besteht. Eine ausdrückliche Bestätigung im
Versicherungsschein entfällt. Auch Alleinstehende mit Kind gelten i.
d. R. als Single. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dann auch
auf die Kinder des Lebenspartners.
11. Kann ich jeden Rechtsanwalt in Deutschland nehmen?
Ja, Sie können zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl gehen. Der
Versicherungsschutz erstreckt sich auf die EU Staaten.
Nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles können Sie sich selbst einen
Rechtsanwalt auswählen (freie Anwaltswahl). Dabei ist jedoch zu
berücksichtigen, daß höchstens die gesetzliche Vergütung gemäß des
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG über Ihre
Rechtsschutzversicherung gedeckt ist. Ein Honorar aufgrund einer
freien Vereinbarung trägt die Rechtsschutzversicherung nur in der
Höhe, in der dem Rechtsanwalt eine Vergütung nach den gesetzlichen
Vorschriften zugestanden hätte. Ein darüber hinaus vereinbartes
Honorar wird somit nicht übernommen.
12. Welche Kosten bekomme ich in meiner Rechtschutzversicherung
erstattet?
• Anwaltsgebühren eines Rechtsanwalts Ihrer Wahl
• Kosten für Korrespondenzanwalt bei Zivilprozessen im Inland über
100km Entfernung vom Wohnort
• Gerichtskosten für Prozesse, Zeugengelder
• Kosten für vom Gericht bestellte Sachverständige
• Kosten für Gutachten eines öffentlich bestellten technischen
Sachverständigen in Verkehrs- und Bußgeldsachen
• Kosten für das Gutachten eines öffentlich bestellten technischen
Sachverständigen in Kfz-Kauf- und
Kfz-Reparaturvertragsstreitigkeiten
• Kosten eines Anwalts oder eines Steuerberaters im Rahmen des
Steuerrechtsschutz vor Gerichten
• Kosten der Gegenseite, wenn der Prozess verloren wird
• Kautionen (als Darlehen) bei Strafverfahren im Ausland,
Reisekosten zu einem ausländischen Gericht, wenn Ihr Erscheinen vor
Gericht angeordnet wird.
13. Was ist eigentlich eine Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer rechtlichen
Auseinandersetzung, wie Anwaltskosten, Gerichtskosten, Kosten des
gegnerischen Anwalts (im Falle des Unterliegens),
Sachverständigenkosten, Gutachterkosten, Zeugengelder,
Korrespondenzanwaltskosten und Strafkaution (im Ausland). Eine
Rechtsschutzversicherung hilft in vielen Lebensbereichen.
14. Wieso brauche ich überhaupt eine Rechtsschutzversicherung?
Auch ohne eigenes Verschulden können Sie (und Ihre Familie) leicht
in einen Rechtsstreit hineingezogen werden. Ohne erfahrenen
Rechtsanwalt haben Sie dann nicht nur ein Problem, sondern auch
Ärger und die Kosten!
15. Wann tritt der Versicherungsschutz ein? Besteht eine Wartezeit?
Grundsätzlich haben Sie bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung
eine 3 monatige Wartezeit. Diese Wartezeit gilt nicht bei
Streitigkeiten (vor allen Dingen bei Schadensersatzforderungen und
Strafrechtsschutz), sowie bei Wechsel der Versicherung. Dabei ist zu
beachten, dass keine zeitliche Unterbrechung des
Versicherungsschutzes zwischen Vorversicherer und
Anschlussversicherer stattfindet. Der Versicherungsschutz tritt dann
im Schadensfall sofort ein.
16. Warum sind die Tarife für Selbständige teurer, obwohl
Streitigkeiten aus selbständiger Tätigkeit nicht mitversichert sind?
Zur Privat-Rechtsschutz wird die Anmeldung für Selbständige mit
einem höheren Beitrag berechnet, weil sich laut Statistik
Selbständige im privaten Bereich häufiger streiten als
Nichtselbständige.
17. Ab wann gilt man als Selbständiger?
Bei einem Gesamtumsatz von mehr als 12.000,00 Euro (bezogen auf das
letzte Kalenderjahr) aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder
sonstigen selbständigen Tätigkeit.
18. Ich fahre einen Dienstwagen. Wie muss ich mich da absichern?
Hierzu ist eine Verkehrs-RS erforderlich, denn da besteht
Versicherungsschutz für die angemeldete Person in ihrer Eigenschaft
als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge.
19. Wenn mein/e Partner/in mit meinem PKW (auf mich zugelassen)
fährt, besteht da Versicherungsschutz?
Bei Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie sind auch alle Personen in
ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer der auf den
Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeuge mitversichert.
20. Sind meine volljährigen Kinder in der
Privat-/Berufs-/Verkehrs-Rechtsschutz noch mitversichert?
Die volljährigen, unverheirateten, nichtberufstätigen Kinder bis zum
25. Geburtstag sind noch mitversichert, allerdings besteht kein
Schutz als Halter, Mieter oder Fahrer eines eigenen Kraftfahrzeugs.
21. Kann ich den Arbeits-Rechtsschutz einzeln abschließen?
Der Arbeits-Rechtsschutz ist Bestandteil des Privat-Rechtsschutzes
und kann deshalb nicht einzeln abgeschlossen werden.
22. Kann ich den Privat-Rechtsschutz aus dem Vertragsumfang
ausklammern?
Der Privat-Rechtsschutz muss grundsätzlich nicht beantragt werden,
denn Verkehrs-Rechtsschutz oder Rechtsschutz für Eigentümer und
Mieter von Wohnungen und Grundstücken sind auch einzeln
versicherbar. Es kommt jedoch i.d.R. zu einem verhältnismäßig
höheren Beitrag, wenn Einzelrisiken statt einer Kombination
versichert werden.
23. Was sind Vorsatztaten? Sind diese mit versichert?
Unter Vorsatzdaten versteht man die Taten, die ein Täter wissentlich
bzw. grob fahrlässig ausführt (z.B. Diebstahl, Körperverletzung,
Beleidigungen, Betrug). Diese sind vom Versicherungsschutz
ausgeschlossen.
24. Wenn ich eine Strafanzeige stelle, werden die Kosten von der
Gesellschaft übernommen?
Stellen einer Strafanzeige ist eine aktive Rechtsverfolgung. Dies
ist jedoch nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes
25. Welchen Versicherungsumfang hat die Firmen-Rechtsschutz
Folgende Bereiche sind über den Berufs-RS für Selbständige bzw. RS
für Firmen abgedeckt:
• Arbeits-Rechtsschutz (nur für den Versicherungsnehmer)
• Schadenersatz-Rechtsschutz
• Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
• Sozialgerichts-Rechtsschutz
• Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
• Straf-Rechtsschutz
• Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Streitigkeiten z.B. mit Kunden/Lieferanten bzw.
Schadenersatzansprüchen Ihnen gegenüber sind hier NICHT versichert.
26. Ist über die Wohnungs-RS nur mein Hauptwohnsitz versichert oder
auch meine Zweitwohnung bzw. von mir vermietete Wohnungeinheiten?
Grundsätzlich ist nur die vom Versicherungsnehmer selbstbewohnte
Wohneinheit (Erstwohnsitz) versichert. Weitere selbstgenutzte oder
vermietete Wohneinheiten sind NICHT automatisch mitversichert.
Hierfür muss Versicherungsschutz gesondert beantragt werden. Darüber
hinaus wird für diese zusätzlichen Einheiten ein gesonderter Beitrag
fällig, der sich nach Art und Anzahl, ggf. nach der
Jahresbruttomiete des jeweiligen Objektes richtet.
27. Stichentscheid/Schiedsentscheid
Beim Stichentscheid kann bei Ablehnung der Deckung durch den
Versicherer der Anwalt des Kunden argumentieren. Beim
Schiedsgutachten würde die Entscheidung ein vom Versicherer
beauftragter Schiedsgutachter beurteilen.
Texte unterliegen dem
Copyright der Mr. Money Maklerbund GmbH |

 |