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Häufig gestellte Fragen zur Risikolebensversicherung (FAQ)
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1. Warum ist eine Risiko- Lebensversicherung wichtig?
Die Risiko-Lebensversicherung ist eine Vorsorge für den
Todesfall. Damit sichern Sie Hinterbliebene finanziell
wirkungsvoll ab. Im Falle des Todes des Versicherten erhält der
Bezugsberechtigte die vereinbarte Versicherungssumme. Die
Risiko-Lebensversicherung ist genau dann richtig für Sie, wenn
Sie bei geringem finanziellen monatlichen Aufwand bestmögliche
Vorsorge für Partner oder Familienangehörige treffen wollen.
Eine Absicherung ist auch deshalb notwendig, da im Todesfall die
gesetzlichen Ansprüche aus der Sozialversicherung für die
Hinterbliebenen minimal sind.
2. Was ist der Unterschied zu
einer Kapital- Lebensversicherung?
Anders als bei einer Kapital-Lebensversicherung wird kein
Kapital angespart. Entsprechend erfolgt nach Ablauf der
Versicherung keine Auszahlung. Es wird nur der Todesfall mit
einer von Ihnen festgelegten Summe versichert, die nach dem Tod
des Versicherten an die Hinterbliebenen ausbezahlt wird. So
verfügen Sie über eine sehr preiswerte Absicherung für den
Todesfall und können für Ihre Altersvorsorge eine separate
Kapital- oder Rentenversicherung abschließen.
3. Wer sollte unbedingt eine Risiko-Lebensversicherung
abschließen?
Eine Risiko-Lebensversicherung ist unverzichtbar für Paare mit
Kind, Singles mit Kind, Kredit- und Hypothekennehmer,
Selbstständige oder Gesellschafter-Geschäftsführer. Für Ehepaare
und Partner ist zur Absicherung ein gegenseitiger Schutz sehr
empfehlenswert.
4. Wie hoch sollte die Absicherung sein?
Zur Absicherung von Familie und Partner sollte die
Versicherungssumme das 3 bis 5-fache des Brutto-Jahreseinkommens
betragen. So reicht z.B. eine Versicherungssumme von 150.000,-
Euro bei einem Zins von 5,5% und einer Laufzeit von 20 Jahren
für eine Monatsrente von ca. 1.027,- Euro. Zur Absicherung eines
Immobilienkaufs und einer Hypothek kann die Summe exakt der im
Laufe der Zeit geringer werdenden Verpflichtung angepasst
werden.
5. Wie kann die Versicherungsleistung flexibel an den Bedarf
angepasst werden?
Sie können eine automatische Reduzierung der Versicherungssumme
nach Ihren Wünschen bei Versicherungssummen ab 150.000,- Euro
vereinbaren.
Bei Versicherungssummen unter 150.000,- Euro haben Sie die
Möglichkeit, die Todesfall-Absicherung flexibel im Laufe der
Zeit (jährlich oder in beliebig längeren Zeiträumen) durch
Teilkündigung an Ihren Bedarf anzupassen.
6. Gibt es zusätzlichen Schutz bei Berufsunfähigkeit?
Eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist die ideale
Ergänzung zu Ihrer Risiko-Lebensversicherung. Sie sichert Ihnen
den Schutz Ihrer Risiko-Lebensversicherung und je nach Variante
eine zusätzliche Monatsrente bei Berufsunfähigkeit oder im
Pflegefall. Somit haben Sie Familie und Partner nicht nur für
den Todesfall sondern auch gleichzeitig bei Arbeitsunfähigkeit
abgesichert. Wir bieten kein Onlineangebot für diesen
Einschluss. Sollten Sie Interesse daran haben, fragen Sie bitte
bei uns individuell an.
7. Gibt es einen zusätzlichen Unfall-Schutz?
Mit der Unfall-Zusatzversicherung verdoppeln Sie den
finanziellen Hinterbliebenenschutz. Für einen Beitrag von
monatlich nur 0,90 Euro je 10.000,- Euro Versicherungssumme
erhöht sich die Versicherungsleistung um 100%, wenn der Tod auf
Grund eines Unfalls eintritt. Eine empfehlenswerte und
preiswerte Verbesserung der Todesfall- Absicherung für Menschen,
die aktiv leben oder viel unterwegs sind. Wir bieten kein
Onlineangebot für diesen Einschluss.
8. Wann ist eine Gesundheitsprüfung für den Abschluss
erforderlich?
In der Regel reicht die Beantwortung der Gesundheitsfragen im
Antrag für eine Bearbeitung aus. Zusätzliche Untersuchungen oder
Bescheinigungen sind nur in bestimmten Fällen erforderlich:
Untersuchung bei einem Arzt Ihrer Wahl
- bei Versicherungssummen über
200.000,- Euro (einige Gesellschafen auch 250.000 EUR)
- bei Erkankungen Bei
Zustandekommen eines Vertrags übernehmen einige Gesellschafen
die Kosten der Gesundheitsprüfung.
9. Warum ist es
sinnvoll, beide Partner im Todesfall separat abzusichern?
Der Vorteil von zwei Einzelverträgen gegenüber einer verbundenen
Risiko-Lebensversicherung ist die:
- individuelle Wahl der
Versicherungssumme und der Laufzeit für jeden der Versicherten
- flexible Anpassung an die
jeweilige Versorgungssituation
- Vermeidung von Erbschaftssteuer
bei Auszahlung der Versicherungssumme, indem der Hinterbliebene
nicht nur als Bezugsberechtigter, sondern auch als
Versicherungsnehmer auftritt und den Vertrag abschließt
- bessere Absicherung (z.B. bei
gleichzeitigem Tod beider Partner) bei nur geringfügig höheren
Beiträgen als bei einem Vertrag für zwei Personen
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10. Ist eine Dynamik bei einer Lebensversicherung sinnvoll?
Wenn Sie eine Lebensversicherung abschließen, sollten Sie
bedenken, dass neben Ihrem Einkommen auch Ihr Lebensstandard mit
der Zeit wachsen wird. Die steigenden Ansprüche sollten sich
dann auch in einer höheren Versicherungssumme niederschlagen.
Durch den Einschluss einer Dynamik beim Abschluss Ihrer
Lebensversicherung können Sie dies einfach und komfortabel
erreichen.
11. Was ist ein Bezugsrecht?
Durch die Einräumung eines Bezugsrechtes erhält ein Dritter
(Privatperson oder Firma) das Recht, die Versicherungsleistung
im Todes- oder Erlebensfall in Anspruch zu nehmen. Ist ein
Bezugsrecht ausgesprochen, fällt die Leistung nicht in den
Nachlass des Verstorbenen. Ein Testament oder Erbschein ist
nicht erforderlich.
12. Wann wird die Bezugsrechtsänderung wirksam?
Wirksam wird die Änderung erst dann, wenn die Erklärung
schriftlich bei uns eingegangen ist.
Wenn ausdrücklich bestimmt wird, dass der Bezugsberechtigte die
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag unwiderruflich und damit
sofort erwerben soll, werden wir dem Versicherungsnehmer
schriftlich bestätigen, dass der Widerruf des Bezugsrechts
ausgeschlossen ist. Sobald unsere Bestätigung zugegangen ist,
kann das zu diesem Zeitpunkt noch widerrufliche Bezugsrecht nur
noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigen
aufgehoben werden.
13. Wie ist die Gestaltung des
Bezugsrechts?
Es ist wichtig, dass die Bezugsberechtigten genau bezeichnet
werden, damit später keine Zweifel in der begünstigten Person
und über den Umfang der Ansprüche bestehen. Ansonsten kann sich
die Auszahlung der Versicherungsleistung verzögern. Eine
namentliche Bezeichnung, ergänzt durch den Geburtsnamen, das
Geburtsdatum und die Anschrift ist sinnvoll.
Nicht zweckmäßig ist es, die Bezeichnung "gesetzliche Erben"
oder "testamentarische Erben" zu verwenden, sondern - sofern
keine namentliche Bezeichnung erfolgt - lediglich "die Erben"
einzusetzen. Die Auszahlung kann dann ohne Verzögerung an
denjenigen erfolgen, der den Erbschein oder das Testament
vorlegt.
Dennoch sind pauschale Bezeichnungen (z.B. Erben, Kinder,
Ehefrau) zu vermeiden. Im Leistungsfall müssen erst umfangreiche
Recherchen erfolgen, oder von den Erben muss ein Erbschein beim
Nachlassgericht beantragt werden.
Im Erlebensfall ist immer der Versicherungsnehmer
empfangsberechtigt (Ausnahme: Direktversicherung). Um Zweifel
auszuschließen, sollte aber trotzdem in der Erklärung
"Versicherungsnehmer" eingetragen werden.
Im Todesfall ist zu unterscheiden, ob es sich um einen Tarif mit
einer oder mit zwei versicherten Personen handelt. Werden zwei
Personen versichert, sollte immer der überlebende Partner
bezugsberechtigt sein. Ist nur eine Person - in der Regel der
Versicherungsnehmer - versichert, kann das Bezugsrecht frei
gestaltet werden.
14. Wie ist die steuerliche Behandlung bei Bezugsberechtigten?
Nach den derzeitigen steuerlichen Vorschriften wird der
Empfänger der Versicherungsleistung, sofern er nicht der
Versicherungsnehmer ist, zur Erbschaftssteuer veranlagt,
unabhängig davon, ob er die Leistung als Erbe, widerruflich oder
unwiderruflich Bezugsberechtigter erhält. Dies gilt in der Regel
nicht, wenn der Bezugsberechtigte Leistungen aus einer
Direktversicherung erhält.
Wir sind verpflichtet, dies dem zuständigen
Erbschaftssteuerfinanzamt anzuzeigen.
Texte unterliegen dem
Copyright der Mr. Money Maklerbund GmbH
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