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Häufig gestellte Fragen zur Unfallversicherung (FAQ)

  1. Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?
  2. Warum stehen in den Vergleichen nur unbekannte Gesellschaften auf den vorderen Rängen?
  3. Warum sollten Sie eine private Unfallversicherung abschließen?
  4. Wann und wo gilt eine Unfallversicherung?
  5. Warum ist gerade für Kinder eine Unfallversicherung wichtig?
  6. Wo liegt der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
  7. Was ist der Unterschied zwischen einer Unfallversicherung und einer Krankenversicherung?
  8. Wer bestimmt den Grad der Invalidität?
  9. Ich betreibe eine Risiko-Sportart (Tauchen, Drachenfliegen). Hätte das Auswirkungen auf meine Unfallversicherung?
  10. Wo geschehen die meisten Unfälle?
  11. Wann erhalte ich Leistungen?
  12. Gibt es eine Altersbegrenzung für die Aufnahme in die Versicherung?
  13. Warum ist die Versicherung so günstig, wo sind die Nachteile?
  14. Was ist die Definition eines Unfalls?
  15. Was müssen Sie bei einem Berufswechsel beachten?
  16. Welche Leistungsarten können Sie in der privaten Unfallversicherung vereinbaren?

     

  • Telefonischer Beratungs-Service
    unter 0491 - 4544 450
     
    oder

    Unfallversicherung


     

    • 1. Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?

      Ihr Vermittler und Ansprechpartner ist: AKD Internet GmbH - Herr Karsten Albers . Unser Büro prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und leitet ihn an die gewünschte Gesellschaft weiter. Wir stehen für alle Fragen zum Versicherungsschutz, Ihrem Antrag und bei Schadensfällen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 0491-4544450 , per email an info /at/ akd-internet.de bzw. per Post: AKD Internet GmbH
      -Versicherungsmakler- , Günther-Tietjen-Ring 4 , 26789 Leer .


    • 2. Warum stehen in den Vergleichen nur unbekannte Gesellschaften auf den vorderen Rängen?

      Wir können für viele namhaften Versicherungen Sondertarife anbieten. Allerdings dürfen wir die Namen der Gesellschaft nicht nennen. Vertreter haben höhere Vertriebskosten als wir und können unsere Angebote in der Regel nicht anbieten. Die Kunden die den Vertreter mit Beratung im Haus haben wollen, müssen diese Leistung auch teurer bezahlen. Die Kunden die sich selbst informieren, erhalten unsere günstigen Online Produkte. (Man kann diesen Vertriebsweg von Markenfirmen mit den Artikeln bei Aldi vergleichen, da erhalten Sie auch Markenware unter unbekannten Namen)

    • 3. Warum sollten Sie eine private Unfallversicherung abschließen?

      Unfälle können jederzeit passieren. Niemand kann sich wirklich davor schützen. Bei Unfällen am Arbeitsplatz, auf dem Weg ins Büro und auf dem Nachhauseweg ist jeder Arbeitnehmer durch die gesetzliche Unfallversicherung automatisch versichert. Unfallgefahren drohen aber sehr viel häufiger zu Hause und in der Freizeit. Jährlich passieren etwa 8 Mio. Unfälle in Deutschland. Jeder zehnte Bundesbürger erleidet im Laufe seines Lebens einen Unfall, und zwei von drei Unfällen passieren in der Freizeit oder zu Hause, d.h. ohne gesetzlichen Unfallschutz. Durch Abschluss einer Unfallversicherung können Sie zumindest die Folgen eines Unfalls finanziell absichern.


      4. Wann und wo gilt eine Unfallversicherung?

      Die Unfallversicherung bietet weltweit rund um die Uhr Schutz. Dabei ist es unerheblich, ob ein Unfall während der Arbeit geschieht, oder in der Freizeit.


      5. Warum ist gerade für Kinder eine Unfallversicherung wichtig?

      Kinder haben ihr Leben noch vor sich. Sie haben in der Regel noch keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist nicht möglich. Deswegen ist die Unfallversicherung eigentlich die einzige Möglichkeit, Kinder preiswert gegen
      lebenslange Folgen von Unfällen abzusichern.


      6. Wo liegt der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

      Eine Unfallversicherung leistet bei Invalidität nach einem Unfall. Eine Büroangestellter, deren Kniegelenk beeinträchtigt durch einen Unfall steif wird muss nicht zwangsläufig berufsunfähig sein. Die Unfallversicherung leistet in dem Fall trotzdem. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung dagegen zahlt nur in dem Fall, wenn Berufsunfähigkeit (in der Regel mindestens 50%)vorliegt - dafür aber auch bei krankheitsbedingten Ursachen.



      7. Was ist der Unterschied zwischen einer Unfallversicherung und einer Krankenversicherung?

      Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die Behandlung (egal ob Unfall oder Krankheit). Nachdem die Behandlung abgeschlossen ist, erhält man keine Leistungen mehr. Die Unfallversicherung leistet eine größere Summe um evtl. Umbauten am Haus oder Verdienstausfall auszugleichen.



      8. Wer bestimmt den Grad der Invalidität?

      In der Regel bestimmt der behandelnde Arzt aber auch von der Gesellschaft beauftragte Ärzte den Invaliditätsgrad. Wie hoch die Entschädigungen aus Ihrer Unfallversicherung dann sind, wird anhand der sogenannten Gliedertaxe festgelegt. Übrigens: Die Unfallversicherungen haben große Unterschiede bei den Gliedertaxen. Bei einigen wenigen zählt z.B. ein Schaden an der Hand bereits als 75% Invalidität, bei den meisten werden hier nur 55% Invaliditätsgrad anerkannt. Achten Sie also besonders auf die Wahl einer guten Gliedertaxe.



      9. Ich betreibe eine Risiko-Sportart (Tauchen, Drachenfliegen). Hätte das Auswirkungen auf meine Unfallversicherung?

      Hier sollte man die Bedingungen der Versicherer genau lesen. Gut möglich, dass eine Gesellschaft einen Risikozuschlag verlangt und eine andere Ihre Sportart einfach mitversichert. Normalerweise sind Freizeitsportler versichert. Bei folgenden Sportarten sollten Sie sich beim Versicherer informieren ob diese gedeckt sind. Fallschirmspringen, Aktives Fliegen eines Luftfahrzeuges (Pilot), Paragliding, Drachenfliegen, Teilnahme an Rennsportveranstaltungen mit Motorfahrzeugen.



      10. Wo geschehen die meisten Unfälle?

      Nur etwa 30 Prozent aller Unfälle geschehen am Arbeitsplatz (nur dort haben Sie Anspruch auf eine Unfallrente von der Berufsgenossenschaft) Der Rest passiert irgendwo außerhalb.



      11. Wann erhalte ich Leistungen?

      Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden. Invalidität bedeutet auch z.B. ist eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit im Kniegelenk nach einem Kreuzbandriss. Sogar der Meniskusriss vom Sport oder auch Schnittverletzungen ziehen oft eine eingeschränkte Beweglichkeit bestimmter Gliedmaßen mit sich.



      12. Gibt es eine Altersbegrenzung für die Aufnahme in die Versicherung?

      Je nach Gesellschaft ist die Aufnahme bis zum 65. oder 70. Lebensjahr beschränkt. Hinterher gibt es spezielle Seniorenangebote z.B. bei uns im Bereich "Ohne Gesundheitsprüfung".



      13. Warum ist die Versicherung so günstig, wo sind die Nachteile?

      Es wird keineswegs an Leistung gespart, im Gegenteil. Die Versicherung ist deshalb so preiswert, weil wir als freier Vermittler die Möglichkeit und auch die Marktübersicht haben und diese in unseren Vergleichsrechnern darstellen. Unsere Empfehlungen zu den Gesellschaften helfen Ihnen gute Tarife zu finden.



      14. Was ist die Definition eines Unfalls?

      Je nach Versicherer kann es hier Unterschiede geben aber im Allegemeinen sieht die Definition so aus: "Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Ein Unfall liegt auch vor, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden."



      15. Was müssen Sie bei einem Berufswechsel beachten?

      Mit einem Berufswechsel kann sich auch die Tarifierungsgrundlage verändern (A oder B). Sollten sich zum Beispiel die berufsbedingten Risiken und damit auch das Unfallrisiko erhöhen, so muss der Versicherungsschutz auf diese Veränderung hin angepasst werden. In jedem Fall müssen Sie uns die neue Berufssituation mitteilen und eine Anpassung Ihrer privaten Unfallversicherung vornehmen. Dazu müssen Sie auch Fristen einhalten.



      16. Welche Leistungsarten können Sie in der privaten Unfallversicherung vereinbaren?

      Kernleistungsart ist die Invaliditätsleistung, die auf jeden Fall vereinbart werden muss. In der privaten Unfallversicherung versteht man unter Invalidität: "...eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit."

      Die Invaliditätsleistung können Sie nun mit den anderen Leistungsarten kombinieren:
       
      • Todesfalleistung
        Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode so entsteht Anspruch auf Leistung entsprechend der vereinbarten Todesfallsumme. (Hinweis: Die Todesfalleistung erfüllt eine weitere Funktion. Ist bereits kurz nach einem Unfall eine Invalidität absehbar, so erbringt der Versicherer bei vereinbarter Todesfalleistung eine Vorauszahlung.)
      • Krankenhaustagegeld
        Für jeden Kalendertag an dem sich der Versicherte unfallbedingt in vollstationärer Heilbehandlung befindet wird das vereinbarte Krankenhaustagegeld bezahlt (In der Regel für maximal 2-3 Jahre). Dies wird in einigen Tarifen auch bei ambulanter Operation bezahlt.
      • Genesungsgeld
        Genesungsgeld wird üblicherweise in der gleichen Höhe und für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld geleistet; jedoch ist die Leistung meistes auf eine Dauer von max. 100 Tagen begrenzt und wird oft abgestuft nach Tagen gezahlt. Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht erst mit Entlassung aus dem Krankenhaus.
      • Kosmetische Operationen
        Wird der Körper der versicherten Person durch einen Unfall derart entstellt, daß sich diese zu einer kosmetischen Operation entschließt, so werden die Behandlungskosten inkl. Nebenkosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erstattet. Die Behandlung muß bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen.
      • Übergangsleistung
        Besteht nach Ablauf von 3 Monaten nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung von 100 %, so werden 50 % der vereinbarten Übergangsleistung erbracht. Besteht nach Ablauf von 6 Monaten noch eine Beeinträchtigung von mehr als 50% so wird die volle Übergangsleistung erbracht.
      • Sofortleistung bei Schwerstverletzungen
        Kann sofort nach einem Unfall fällig bei besonders schweren Verletzungen wie z.B. Querschnittslähmung, Erblindung etc. in Anspruch genommen werden.
      • Unfallrente
        Eine Unfallrente wird ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% erbracht. Sie wird in der Regel monatlich und lebenslang gezahlt.
      • Kurbeihilfe (in einigen Tarifen kostenfrei enthalten)
      • Bergungskosten (in allen Tarifen kostenfrei enthalten)


        Texte unterliegen dem Copyright der Mr. Money Maklerbund GmbH



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